Ärger über Verspätung: Bahn-Kunden im Pech

23.12.2017, 06:00 Uhr
Ärger über Verspätung: Bahn-Kunden im Pech

© Foto: Horst Linke

Eine Familie fuhr mit der Bahn zum Weihnachtsmarkt nach Regensburg und erreichte das Ziel mehr als eineinhalb Stunden später als geplant. Eine Entschädigung gibt es nicht. Nur eine knappe Entschuldigung.

Dabei war alles perfekt geplant. Erst von Pegnitz nach Nürnberg und dann mit einer Umsteigezeit von rund 20 Minuten weiter nach Regensburg. Mit dem Bayern-Ticket war die Reise mit einem Gesamtpreis von 43 Euro für vier Personen nicht teuer.

Doch statt knapp zwei Stunden dauerte die Fahrt am Ende mehr als drei Stunden. Der Zug aus Pegnitz hatte Verspätung, der Anschlusszug nach Regensburg fuhr den Reisenden vor der Nase davon. Laut Aussagen der Familie eine Minute früher als geplant.

"Der Zug fuhr pünktlich ab"

Die Bahn will dies nicht bestätigen und erklärt: "Der Zug nach Regensburg hat pünktlich Nürnberg verlassen. Die Abfahrt ist zum Zeigerschlag erfolgt, die Daten sind automatisch so erfasst worden." Am Telefon rät ein Sprecher, immer zwei bis drei Minuten vor der ursprünglichen Abfahrtszeit im Zug zu sitzen. Und er fügt hinzu: "Wer einen Zug verpasst, hat im Regionalverkehr auf fast allen Strecken Verbindungen im Stundentakt."

Nicht jedoch von Nürnberg nach Regensburg. Der nächste Zug erreichte erst rund eineinhalb Stunden später Regensburg, für die Bahn ist dies eine "zeitnahe Reiseverbindung".

Eine Entschädigung erhält die Familie nicht. Denn: Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten hat man zwar laut Fahrgastrechte auch bei Zeitkarten des Nahverkehrs, wie einem Bayern-Ticket oder einem Quer-durchs-Land-Ticket, einen Anspruch von 1,50 Euro pro Fahrkarte. Entschädigungen werden aber erst ab einem Mindestbetrag von vier Euro ausbezahlt. Die Bahn rät: "Man kann mehrere Erstattungsanträge sammeln, um über die Mindestauszahlungsgrenze zu kommen." Einen vorgegebenen Zeitraum dafür gibt es nicht.

Konzern entschuldigte sich

Für die Familie hätte es noch eine Alternative gegeben: Mit dem ICE von Nürnberg nach Regensburg fahren. "Normalerweise geht das mit dem Bayern-Ticket nicht. Aber wenn der Zugbegleiter die Reisenden auf Kulanz mitnimmt, ist das schon in Ordnung", erklärt die Bahn. In dem aktuellen Fall haben die Zugbegleiter die Familie jedoch im ICE nicht mitfahren lassen.

Einen Anspruch darauf hatten sie nicht. In den Fahrgastrechten heißt es zwar: "Besitzt der Kunde eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen." Dies gilt bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort.

Diese Regelung greift jedoch nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten, wie Schönes-Wochenende-Ticket oder Bayern-Ticket. Die Familie aus Pegnitz hatte daher Pech. Immerhin entschuldigte sich die Bahn - nachdem die Presse involviert wurde - schriftlich. Der Konzern fügt aber gleich hinzu: "Bitte bedenken Sie: Das Bayern-Ticket ist ein Sonderangebot, welches zu einem stark vergünstigten Preis eine hohe Mobilität verschafft. Naturgemäß sind Umtausch und Erstattungen bei solchen Sonderangeboten eingeschränkt."

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