Auto-Tüv darf weiterhin Fahrzeuge prüfen

6.5.2016, 15:17 Uhr
Auto-Tüv darf weiterhin Fahrzeuge prüfen

© Christoph Schmidt/dpa

Für die Probleme mit der Zulassung von Prüfdiensten für die Auto-Hauptuntersuchung wie Tüv und Dekra liegt jetzt eine Lösung vor. Demnach sollen bis Ende 2020 von EU-Vorgaben "abweichende Anforderungen" zum Bestätigen der Messgenauigkeit von Prüfgeräten zulässig sein. Das sieht eine Empfehlung der Bundesrats-Ausschüsse vor, die am 13. Mai von der Länderkammer als Ergänzung einer geplanten Bundes-Verordnung beschlossen werden soll.

Um die Prüfdienste hatte es Wirbel gegeben, nachdem die zuständige Deutsche Akkreditierungsstelle ihre formelle Zulassung im Dezember 2015 ausgesetzt hatte. Hintergrund ist nach Tüv-Angaben, dass das deutsche Verfahren der Eichung von Messgeräten laut EU-Bestimmungen durch andere Dokumentationspflichten der Kalibrierung ersetzt werden muss.

Weiterhin hinreichend

Für einen Teil der eingesetzten Geräte gebe es aber derzeit auf dem Markt keine normkonforme Kalibrierung, erläutern der Verkehrs- und der Rechtsausschuss des Bundesrats. Daher sollen bestehende nationale Systeme wie die Eichung für einen Übergangszeitraum als Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte auch weiterhin als hinreichend erachtet werden. Der Tüv-Verband begrüßte die vorgeschlagene Lösung.

Die Gültigkeit der Nummernschild-Plaketten für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung ist von den Zulassungsproblemen nicht berührt.

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