Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - auch für EU-Ausländer?

24.10.2017, 09:52 Uhr
Pflegerinnen aus dem EU-Ausland verdienen vielleicht bald genauso viel wie ihre Kollegen aus Deutschland, die die gleiche Arbeit verrichten.

© Jens Kalaene Pflegerinnen aus dem EU-Ausland verdienen vielleicht bald genauso viel wie ihre Kollegen aus Deutschland, die die gleiche Arbeit verrichten.

Pflegerinnen aus Polen, Bauarbeiter aus Rumänien, Fleischer aus Bulgarien: Hunderttausende EU-Ausländer arbeiten als Entsandte aus ihren Heimatländern befristet in Deutschland. Für deutsche Unternehmen erledigen sie preiswert Aufträge, für ihre Heimatländer sind sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Doch Gewerkschafter kritisieren "Ausbeutung" ausländischer Beschäftigter und Sozialdumping auf dem heimischen Arbeitsmarkt.

Auf EU-Ebene sollen nun die Regeln verschärft werden, um Arbeitnehmer besser zu schützen - auf eine entsprechende Reform der sogenannten Entsenderichtlinie einigten sich die EU-Sozialminister am späten Montagabend in Luxemburg. Im Mittelpunkt steht das Grundprinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort. Umstritten waren jedoch Details. Am Ende mussten die Minister noch etliche Stolpersteine aus dem Weg räumen.

Worum geht es?

Grundsätzlich darf jeder in der EU arbeiten, wo er will, und Firmen dürfen überall ihre Dienstleistungen anbieten. Das gilt als wichtige Errungenschaft im gemeinsamen Binnenmarkt. Eine Baufirma aus Kroatien darf also ohne weiteres einen Auftrag in Österreich ausführen und dafür Mitarbeiter dorthin schicken. In der gesamten EU gab es 2015 nach Angaben der EU-Kommission 2,05 Millionen entsandte Arbeitnehmer - 41,3 Prozent mehr als 2010.

Wo liegt das Problem?

Wirtschaftskraft, Sozialstandards und Löhne in den EU-Ländern sind sehr unterschiedlich. So lagen die Arbeitskosten – also Lohn und Nebenkosten - pro Stunde 2016 in Dänemark bei 42 Euro. In Bulgarien waren es 4,40 Euro. Das Gefälle birgt Konfliktpotenzial, weil Firmen aus Ländern mit geringen Löhnen und Sozialbeiträgen die Preise für Dienstleistungen in wohlhabenden Staaten unterbieten können. Die EU-Entsenderichtlinie von 1996 sollte gegensteuern. Sie schreibt vor, dass Mindestlöhne im Aufnahmeland auch für entsandte Arbeitnehmer gelten - ebenso wie ein Mindesturlaubsanspruch und Standards für Höchstarbeitszeiten, Sicherheit und Gesundheitsschutz. Ein Kostenvorteil bleibt aber in jedem Fall: Sozialversichert sind die Mitarbeiter meist sehr preiswert im Heimatland.

Wieso eine Reform?

Gewerkschafter halten das 20 Jahre alte Regelwerk für völlig unzureichend. Eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung spricht vom "Geschäftsmodell Ausbeutung" in einzelnen Branchen, darunter Pflege, Bau, Schlachthöfe und Transportgewerbe. So würden teils Mindestlohnsätze untergraben, weil den Beschäftigten Reisekosten oder überteuerte Mieten abgezogen würden. Überlange Arbeitszeiten würden verlangt, aber nicht bezahlt. Standards beim Gesundheitsschutz würden missachtet. Die Studie beschreibt teils kriminelle Machenschaften, die mit der Entsendung nicht immer unbedingt zu tun haben. Kritiker machen aber Schlupflöcher in den Regeln und mangelnde Kontrolle mitverantwortlich.

Was soll die Reform bringen?

Unterm Strich verdienen entsandte Arbeitnehmer nach Angaben der EU-Kommission bisweilen nur die Hälfte der Entgelte von einheimischen Kollegen. Das soll sich jetzt ändern: Künftig sollen für Entsandte und Einheimische grundsätzlich die gleichen Regeln zur Vergütung gelten. Also nicht mehr nur Mindestlohn, sondern auch Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld, Prämien, Schlechtwettergeld oder Ähnliches. Ziel seien gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende und lokale Unternehmen, heißt es von der Kommission.

Wo war man sich zuletzt noch uneinig?

Die EU-Kommission hat eine Befristung von Entsendungen auf 24 Monate vorgeschlagen. Nach Ablauf der Frist müssten sich Arbeitnehmer dann im Aufnahmeland sozialversichern. Frankreich wollte nur zwölf Monate, was Deutschland mittrug. Am Ende hieß es: Es sollen in der Regel zwölf Monate sein, in Ausnahmen bis zu 18. Das Transportgewerbe wird allerdings von den Neuerungen ausgenommen. Für Lastwagenfahrer sollen eigene Regeln gefunden werden. Die östlichen EU-Länder sahen die ganze Reform von Anfang an sehr skeptisch. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fand: "Die Regeln zur Entsendung sollten nicht verschärft werden. Sie sind für Unternehmen und Arbeitnehmer so gut, wie sie sind."

Wie geht es weiter?

Nach der Einigung der EU-Sozialminister stehen im November Verhandlungen mit dem Europaparlament an, das einen eigenen Entwurf erarbeitet hat.

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