„Mietpreisbremse läuft ins Leere“

3.11.2015, 20:29 Uhr
„Mietpreisbremse läuft ins Leere“

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Drei Viertel aller Städte mit diesem Instrument haben demnach keinen Mietspiegel als nötige Datenbasis. Das zeigt eine Analyse der Süddeutschen Zeitung. In den betreffenden 177 Kommunen fehle damit die Grundlage, um das Gesetz gegen sprunghafte Mieterhöhungen bei Neuvermietungen umsetzen zu können.

Auch in der Region sind viele Gemeinden ohne Mietspiegel. Während Fürth, Nürnberg, Neumarkt, Erlangen, der Landkreis Forchheim, Hersbruck und Lauf einen ausweisen, fehlt er zum Beispiel in Weißenburg, Bad Windsheim, Schwabach, Pegnitz und Auerbach. Auch in Herzogenaurach gibt es bislang keinen, obgleich speziell die Grünen immer wieder einen gefordert hatten. Die Begründung für die Ablehnung damals: Einen Mietspiegel zu erstellen sei zu teuer. Auch im Landkreis Neustadt gab es immer wieder Versuche, einen qualifizierten Mietspiegel für seine Städte und Gemeinden zu erstellen. Dass bislang allesamt gescheitert sind, habe an der „sehr mäßigen Resonanz“ seitens der befragten Haushalte gelegen, hieß es. Denn die Ermittlung der Vergleichsmiete läuft überwiegend über Fragebögen, eine Beteiligung der Bevölkerung ist also unabdingbar.

Kappungsgrenze auf Prüfstand

Der Nürnberger Jurist Hans-Christoph Päch, Vorstand des Deutschen Mieterbundes Landesverband Bayern, ist allerdings der Ansicht, dass der Aufwand auch für kleinere Städte lohnt. Es müsse auch nicht immer der sogenannte qualifizierte Mietspiegel sein, der von einem Institut erstellt wird und mehr Daten beinhaltet. „Auch ein einfacher Mietspiegel ist sinnvoll, weil er ein Orientierungsinstrument für Mietsuchende ist.“

Hinzu komme, so Päch, dass die Mietpreisbremse ohne diesen Vergleich der Netto-Mieten pro Quadratmeter in der Praxis unwirksam sei. Dem am 1. Juni in Kraft getretenen Gesetz zufolge darf die Miete bei Wiedervermietung in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Fehlt eine solche, läuft die Regel ins Leere.

Die sogenannte Kappungsgrenze ist ein anderes Instrument, um Mieter vor rasant steigenden Mieten zu schützen. Sie gilt in laufenden Mietverhältnissen. Der Bundesgerichtshof prüft dazu heute eine Rechtsverordnung des Landes Berlin, mit der die Grenze zugunsten der Mieter noch einmal gesenkt wurde. Das Urteil könnte Signalwirkung auf zahlreiche Bundesländer haben. Die Verordnung aus der Hauptstadt schreibt vor, dass die Monatsmiete in einem laufenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen darf. Ein Berliner Vermieter hat dagegen geklagt (Az.: VIII ZR 217/14).

Mit einer Kappungsgrenze soll verhindert werden, dass bisher günstige Wohnungen auf einen Schlag deutlich teurer werden, etwa bei einem Vermieterwechsel.

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