Streiks am Airport: Diese Rechte haben Fluggäste

9.8.2018, 13:20 Uhr
Gestrandet in der Flughalle - doch welche Entschädigung steht den Reisenden zu?

© dpa Gestrandet in der Flughalle - doch welche Entschädigung steht den Reisenden zu?

Streiken Piloten, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen oder Verspätungen ihrer Flüge von mehr als drei Stunden. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich um einen Fall von höherer Gewalt. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren.

Außerdem muss die Airline den Passagieren eine alternative Beförderung ermöglichen, etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder, so möglich, auf Bus oder Bahn. Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde aber auch sein Ticket zurückgeben und erhält dann sein Geld zurück. Häufig bieten Airlines so wie jetzt Ryanair zum Beispiel kostenfreie Umbuchungen auf alternative Termine oder die Erstattung von Ticketkosten an.

Stranden Passagiere wegen des Streiks vorübergehend an Flughäfen, muss der Veranstalter oder die Fluggesellschaft sie betreuen. Die Leistungen gemäß der EU- Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung im Hotel übernehmen.

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