JVA-Arzt muss weiterbeschäftigt werden
3.3.2011, 20:00 UhrDer 62-Jährige hat nicht nur einen Weiterbeschäftigungsanspruch, sondern auch Anspruch auf ein monatliches Bruttogehalt von 6738,72 Euro. Zudem erhält er rückwirkend Großteile seiner Vergütung ersetzt.
Rechtsanwalt Theo Pleyer spricht von einem „Etappensieg“ seines Mandanten gegen den Freistaat. Man habe der JVA ja schon in der Klageschrift die Arbeitsleistung wieder angeboten und warte nun darauf, ob der Arbeitgeber einen Schritt auf den Arzt zukomme. Der sei jedenfalls bereit, weiterzuarbeiten.
Bei der Anstaltsleitung heißt es, dass man zunächst das Protokoll der Sitzung und dann die Urteilsgründe abwarten wolle. Ab Zustellung der schriftlichen Ausfertigung läuft dann eine Frist von einem Monat, innerhalb derer Rechtsmittel eingelegt werden kann. Die JVA-Führung will nun gemeinsam mit dem Justizministerium und dem Landesamt für Finanzen prüfen, ob der Instanzenzug beschritten wird. Theoretisch könnte der ehemalige Leiter der Krankenstation morgen wieder anfangen, so Sascha Roth, Abteilungsleiter bei der JVA. Das in der Zweigstelle Ansbach gesprochene Urteil des Arbeitsgerichts umfasst 13 Punkte. Die Kammer unter Vorsitz von Stefanie Holzer-Thieser stellte zum einen fest, dass die Kündigung vom 18. März 2010 unwirksam war, zum anderen wurden einzelne Geldbeträge ausgeurteilt, unter anderem rund 50000 Euro netto, so ein Sprecher des Arbeitsgerichts.
Bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Februar hatten die Richter angedeutet, dass die Kündigung durch die JVA viel zu spät erfolgt sei. Sie fußte, wie mehrfach berichtet, auf der Fehlbehandlung des Arztes nach einem Selbstmordversuch eines Häftlings. Dieser Vorfall, der letztlich mit dem Tod des jungen Armeniers endete, ereignete sich bereits im Juli 2008. In einem Strafprozess war der Anstaltsarzt dann 2009 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Erst Monate später erfolgte dann die fristlose Entlassung — zur Verwunderung des Mediziners, der zuvor die volle Unterstützung des damaligen Anstaltsleiters Hans Welzel genossen hatte. Mittlerweile gibt es einen neuen Chefarzt in der JVA. Eine Rückkehr des alten Leiters dürfte daher schwierig werden.
Ende März wird übrigens der Strafprozess vor dem Landgericht neu aufgerollt: Die Eltern des verstorbenen Häftlings hatten Berufung eingelegt. Sie wollen die Freisprüche — gegen den Arzt und einen Pfleger — nicht hinnehmen.
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