Bayern will Konsequenzen aus Fall Mollath ziehen
27.1.2014, 21:32 UhrWichtige Punkte bei der Reform des sogenannten Maßregelvollzugs seien eine Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und eine frühere Begutachtung der untergebrachten Menschen durch externe Gutachter.
"Und wir sollten überlegen, ob es eine Höchstdauer für die Unterbringung geben muss", sagte Bausback. Einen konkreten Zeitraum nannte er nicht. "Es darf niemand in der Psychiatrie das Gefühl haben, dort "lebendig begraben" zu sein." Für die Ausgestaltung und Regeln der Unterbringung sei zudem ein eigenes Gesetz nötig.
Außerdem sollen die Gutachten eine wichtigere Rolle spielen: "Wir brauchen eine höhere Dichte an externen Gutachten. Je länger ein Straftäter in der psychiatrischen Anstalt untergebracht ist, umso höher werden die Anforderungen an die Begründung dafür sein müssen." Spätestens nach drei Jahren Unterbringung müsse ein externer Gutachter die medizinischen Voraussetzungen prüfen. Der Nürnberger Gustl Mollath war jahrelang in der Psychiatrie unterbracht. Er war nach großem Druck aus Öffentlichkeit und Politik im vergangenen Sommer nach sieben Jahren freigekommen.
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