Campingverbot

Straßensperren, Lautstärkeregelung, Beschwerdetelefon - was vor Rock im Park wichtig ist

Alina Boger

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29.5.2024, 19:08 Uhr
Rock im Park 2024 steht an. Auch dieses Jahr gibt es einige Dinge zu beachten.

© IMAGO/Wirestock Rock im Park 2024 steht an. Auch dieses Jahr gibt es einige Dinge zu beachten.

Jedes Jahr aufs neue freuen sich Rockfans auf Rock im Park. Die riesige Veranstaltung zieht aber auch eine Menge Planungs- und Organisationsarbeit mit sich. Und diese betrifft oft nicht nur Besucherinnen und Besucher, sondern auch einen Teil der Nürnbergerinnen und Nürnberger.

Straßen- und Wegsperren vor Rock im Park

In einer Pressemeldung gibt die Stadt Nürnberg bekannt, welche Straßen und Wege während des Rockfestivals gesperrt bleiben werden. So bleiben beispielsweise alle Wege auf dem Veranstaltungsgelände für den öffentlichen Fuß-, Rad- und Autoverkehr gesperrt. Diese Strecken sind betroffen:

  • in Nord-Süd-Richtung zwischen der Bayernstraße und der Karl-Schönleben-Straße über die Große Straße
  • in Ost-West-Richtung zwischen der Münchener Straße und der Zeppelinstraße über die Wege durch den Volkspark Dutzendteich
  • zwischen der Bayernstraße und der Beuthener Straße durch die Herzogstraße und die Zeppelinstraße

Auch der Fuß- und Radweg auf der Ostseite entlang der Münchener Straße zwischen der Bauernfeindstraße und der Bayernstraße bleibt gesperrt. Genau wie der Radweg entlang der Bayernstraße auf der Südseite.

Die Münchener Straße auf der Westseite und die Bayernstraße auf der Nordseite bleiben für Fußgänger und Fahrradfahrer offen.

Die Verbindung zwischen der Regensburger Straße, der Hand-Kalb-Straße und der Beuthener Straße bleibt nur für den Fuß- und Radverkehr offen.

Ebenfalls ist das Gebiet um das Stadionbad von Sperren betroffen. Das Bad und der Campingplatz am Stadionbad können nur von Fußgängern und Radfahrern, sowie von Campingplatznutzer mit Fahrzeugen erreicht werden. Eine Durchfahrt oder ein Durchgang zur Großen Straße ist über das Stadionbad nicht möglich.

Die Sperren sollen genau eine Woche, vom 4. Juni bis zum 11. Juni 2024 gelten.

Campingverbot außerhalb ausgewiesener Flächen

In den vergangenen Jahren sollen Besucher immer wieder außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen rund um das Gelände ein Lager aufgeschlagen haben. "Dabei wird an den Zelten, Wohnwägen und Wohnmobilen gegrillt, Alkohol getrunken, Musik abgespielt, die Notdurft verrichtet und Müll abgelagert", heißt es in der Pressemeldung. Da außerhalb des Geländes aber kein Ordnungsdienst und keine Reinigung vom Veranstalter organisiert wird, geht die Stadt Nürnberg nun dagegen vor.

Laut einer Allgemeinverfügung vom 15. Mai 2024 ist das Campen und Grillen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen sowie auf nicht umfriedeten Grünflächen, Waldflächen und Straßenbegleitgrünflächen außerhalb der auf dem Veranstaltungsgelände ausgewiesenen Camping- und Wohnmobilflächen und des Campingplatzes am Stadionbad.

Die Regelung gilt vom 6. Juni ab 0 Uhr bis zum 10. Juni bis 24 Uhr. Folgende Gebiete sind betroffen:

  • Schultheißallee
  • Weddigenstraße
  • Regensburger Straße
  • Ben-Gurion-Ring
  • Valznerweiherstraße
  • Regensburger Straße
  • Breslauer Straße
  • Otto-Bärnreuther Straße
  • Karl-Schönleben-Straße
  • Münchener Straße
  • Dr.-Luise-Herzberg-Straße
  • Brunecker Straße
  • Ingolstädter Straße
  • Münchener Straße

Wer ein Zelt aufstellt oder bewohnt, verstößt gegen die Verfügung. Ebenfalls ist das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und anderen Campingvorrichtungen verboten, wenn man vorhat, in ihnen zu wohnen. Und auch wer einen Grill benutzt oder offene Feuerstellen entzündet, widersetz sich dem Verbot.

Wer die Gegenstände nicht freiwillig entfernt, muss damit rechnen, dass sie auf seine Kosten entfernt werden. Private Flächen seien nicht vom Verbot betroffen.

Lautstärke und Beschwerdetelefon

Die Stadt gibt zudem auch die Spielzeiten bei Rock im Park an. In den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und von Sonntag auf Montag darf auf der großen Bühne auf dem Zeppelinfeld bis 23 Uhr gespielt werden, auf der kleinen Bühne auf dem Sportplatz hinter der Arena bis 1 Uhr und in der Arena bis 1.30 Uhr.

Die Stadt erklärt außerdem, dass die Geräuschkulisse des Festivals oft auch trotz der festgesetzten Immissionsrichtwerte über das Festivalgelände hinaus zu hören ist. Um Anwohner in den umliegenden Wohnhäusern nicht zu stören, müssen folgende Werte eingehalten werden: bis 23 Uhr ein maximaler Pegel von 60 Dezibel, bis 1 Uhr 55 Dezibel und bis 2 Uhr 50 Dezibel. Musikboxen der Besucher, Autoradios und andere Schallgeräte dürfen nicht außerhalb des Geländes zu hören sein.

Ein externer Sachverständiger soll während des gesamten Festivals die Immissionsrichtwerte messen und dokumentieren. Wenn der Pegel überschritten werden sollte, muss der Veranstalter die Lautstärke lindern. Zudem soll der Sachverständige regelmäßig das Ordnungsamt über den Schallpegel und Überschreitungen informieren.

Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg richtet ein Beschwerdetelefon vor Ort ein. Es soll von Freitag bis Sonntag jeweils von 16 bis 1 Uhr unter der Nummer 09 11 / 8 18 61 74 erreichbar sein. Lärmbeschwerden sollen an den Sachverständigen weitergegeben werden, der Messungen vornehmen kann. Auf Wunsch soll auch in den Wohnungen der Anrufenden gemessen werden können.

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