Seit 1. Januar gilt es: Rauchmelderpflicht in Wohnhäusern

Viola Bernlocher

Süd-Springerin

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3.1.2018, 06:00 Uhr
Seit 1. Januar 2018 gilt auch in Wohngebäuden die Rauchmelderpflicht.

© dpa Seit 1. Januar 2018 gilt auch in Wohngebäuden die Rauchmelderpflicht.

Zunächst einmal, schickt Löchl voraus, betroffen sind nur reguläre Wohnungen. Hotels, Versammlungsstätten, Heime und Wohneinrichtungen fallen ohnehin unter besondere Regelungen.

Für Hausbesitzer und Vermieter heißt das also, dass sie zum 1. Januar 2018 spätestens in jedem Schlafzimmer einen Rauchmeldern aufhängen müssen, wer noch keinen hat, sollte sich sputen. Auch in Fluren und Wohnzimmern müssen die Rauchwarnmelder montiert sein. Für Neubauten war die Frist noch früher, 2017 ist sie nun auch für Altgebäude abgelaufen, erklärt der oberste Feuerwehrmann im Landkreis.

Wer ein Wohnhaus hat, muss sich logischerweise selbst drum kümmern, in Mietswohnungen sei der Vermieter zuständig, sagt Wolfgang Held, Vorsitzender von Haus und Grund Roth und Umgebung. Ausgerüstet werden müssen Schlaf- und Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen. Für andere Zimmer ist der Rauchmelder nicht vorgeschrieben, empfiehlt sich aber natürlich. 

Bezahlen müsse die Geräte dann natürlich ebenfalls der Vermieter. Den Einbau sollte er protokollieren und sich vom Mieter bestätigen lassen, erklärt Held. Die Wartung muss in der Regel der Mieter als Nutzer der Wohnräume übernehmen. Das heißt im Grunde aber nur, einmal im Jahr auf den Prüfknopf zu drücken und regelmäßig die Batterie beim Rauchmelder zu wechseln, so dass der Melder immer funktionstüchtig ist. Wann es soweit ist, das kündigt das Gerät meist selbst mit einem regelmäßigen, durchdringenden Piepsen an, so dass man ihn nicht lange ignoriert.

Gutes Sortiment allerorten

Kaufen kann man die Rauchmelder im Elektronik-Fachhandel aber auch im Baumarkt, erklärt Löchl und lobt die Baumärkte in der Gegend ausdrücklich. "Ich habe einige Testkäufe gemacht und mich beraten lassen, das Personal wurde nachgeschult und berät gut", sagt er. Auch hätten die Märkte ihr Sortiment aufgestockt und erweitert, so dass sie mit dem Ansturm entsprechend umgehen könnten, berichtet er. Denn Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Es gibt verschiedene Geräte für unterschiedliche Zwecke, zum Beispiel solche, die den Dampf und Rauch beim Kochen oder Duschen von Brandrauch unterscheiden können und so nicht sofort anschlagen, wenn man das Schnitzel etwas zu scharf anbrät. Auch für Menschen mit einer Behinderung gibt es spezielle Melder. Die für Gehörlose etwa sind mit einem Vibrationskissen im Bett verbunden oder mit einem Blitzlicht ausgestattet. Auch gibt es Rauchmelder, die ein integriertes Notlicht haben, zum Beispiel für dunkle Ecken im Treppenhaus. Einige Geräte lassen sich auch über Funk vernetzen und lösen so im Brandfall im ganzen Haus den Alarm aus. "Das ist vor allem bei Wohnungen, die über mehrere Stockwerke gehen, wichtig", sagt Löchl.

Rauchmelder Bedürfnissen anpassen

Er empfiehlt, sich gut beraten zu lassen und den eigenen Bedürfnissen entsprechend einzukaufen. Beachten sollte man auch das VdS-Prüfzeichen, das zeigt, dass es sich um einen zugelassenen Rauchmelder handelt. Im Baumarkt gibt es diese bereits ab rund fünf Euro.

Bei der Montage gilt es, die Anleitung zu beachten und den Rauchmelder möglichst in der Mitte des Zimmers an die Decke zu schrauben, denn die Thermik trägt den Rauch zuerst dort hin, so dass der Rauchwarnmelder an dieser Stelle platziert am schnellsten anschlägt, erklärt Löchl.

In der Regel reagieren die Geräte schon auf den ersten Rauch. Und das ist auch nötig, denn: "Drei bis fünf tiefe Atemzüge und man ist bewusstlos", sagt der Kreisbrandrat. Die Gefahr lauert besonders im Schlaf, denn der Körper schaltet bis auf das Gehör die Sinneswahrnehmungen ab.

Wenn man schläft, riecht man also auch den Brandgeruch nicht. Wenn man rechtzeitig aufwacht, hat man eine Chance, zu flüchten. Denn in vielen Fällen töten bei einem Brand nicht die Flammen, sondern das Kohlenmonoxid.

Keine Kontrollen

Ob der Eigenheimbesitzer oder der Vermieter die Rauchmelder-Pflicht nun wirklich einhält, das wird tatsächlich nicht kontrolliert. "Auch die Feuerwehr überprüft das nicht", betont Löchl mit dem Hintergedanken, dass Betrüger die neue Pflicht nutzen könnten, um mit falscher Uniform in Häuser zu gelangen. "Die Montage obliegt der Eigenverantwortung des Besitzers", sagt Löchl. Aber im Schadensfall könne es sein, dass die Versicherung ohne Rauchmelder für einen Schaden nicht hafte.

Und sollte es tatsächlich einmal brennen, sollte man trotz Feueralarm nie vergessen, die 112 zu wählen. "Wir kommen nur, wenn wir auch gerufen werden", sagt Löchl.

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