Hohe Bußgelder

Ferien vorverlegen: Welche Strafen drohen Eltern für Urlaub während der Schulzeit?

Alina Boger

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15.5.2024, 05:00 Uhr
Um Geld zu sparen, fahren Eltern mit ihren Kindern gerne schon ein paar Tage vor dem offiziellen Ferienbeginn in den Urlaub. Das kann aber Konsequenzen mit sich ziehen. (Symbolbild)

© Arne Dedert/dpa Um Geld zu sparen, fahren Eltern mit ihren Kindern gerne schon ein paar Tage vor dem offiziellen Ferienbeginn in den Urlaub. Das kann aber Konsequenzen mit sich ziehen. (Symbolbild)

Flüge und Unterkünfte zu buchen, ist fast schon zu einer Meisterdisziplin geworden. Ein paar Tage hin oder her und schon ist die Reise um einen ganzen Happen teurer geworden. Wer kann, versucht bei der Urlaubsplanung Ferienzeiten zu vermeiden, diese sind ja bekanntlich noch teurer. Familien mit schulpflichtigen Kindern sind aber auf Ferien angewiesen. Dennoch versuchen Eltern seit Jahren Geld zu sparen und spendieren ihren Sprösslingen deswegen ein paar Tage schulfrei, zusätzlich zu den gesetzlichen Ferien.

Letzte Unterrichtstage sind enorm wichtig - Befreiungen nur im Einzelfall

Der Wunsch der Eltern ist verständlich. Je mehr Kinder eine Familie hat, desto teurer wird auch der Urlaub. Da ist die Möglichkeit, ein paar Hundert Euros zu sparen, sehr verlockend. Oft kann aber solch eine Aktion nach hinten losgehen - und statt zu sparen, müssen die Eltern einiges draufzahlen.

Denn Kinder krankzumelden, um mit ihnen in den Urlaub zu fliegen, ist verboten. In Deutschland besteht die Schulpflicht und Erziehungsberechtigte sind dafür zuständig, dass die Kinder dieser Pflicht nachgehen, erklärt eine Sprecherin des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gegenüber unserer Redaktion. In Einzelfällen kann ein Kind vom Schulbesuch beurlaubt werden. Dafür müssen die Eltern aber einen schriftlichen Antrag stellen und das Fehlen begründen. Der Familienurlaub zählt jedoch nicht zu diesen Ausnahmen. Wer also mit seinem Kind während der Schulzeit reist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Dieses beträgt mindestens fünf und höchstens 1000 Euro.

Die Meinung, dass in den letzten Tagen vor den Ferien nichts Wichtiges mehr passieren würde, haben wohl so einige Kinder, aber auch Eltern. Die Sprecherin widerspricht diesem Glaubenssatz aber. "Die Wochen und Tage vor den Ferien sind wichtige und wertvolle Elemente des Schullebens", erklärt sie. Hier haben Kindern die Gelegenheit, Inhalte zu festigen und Bildungs- und Erziehungsziele umzusetzen. "Gerade in dieser Zeit finden häufig Fahrten, Exkursionen, Aktionen und Projekttage statt", diese seien insbesondere für die Förderung der sozialen Kompetenzen wichtig. Kinder und Jugendliche würden hier Eigenverantwortung trainieren, die Klassengemeinschaft stärken und die Schule als einen Ort des sozialen Miteinanders erfahren.

Polizei entdeckt hunderte Fälle jährlich

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken erklärt, dass die Polizei am Nürnberger Flughafen in dem letzten Jahr rund 300 Fälle einer solchen Ordnungswidrigkeit festgestellt hat. Dabei wird aber nicht explizit nach den "Verbrechern" gesucht. Meist decken die Beamten das zufällig auf. Wenn bei der Grenzkontrolle beispielsweise ein Mädchen steht und der Polizist in ihrem Pass sieht, dass sie im schulpflichtigen Alter ist, die Ferien aber noch nicht begonnen haben, fragt er nach. Wenn die Familie kein entsprechendes Schreiben von der Schule hat, das dem Mädchen eine Befreiung vom Unterricht erteilt, stellt die Polizei eine Meldung an das zuständige Schulamt aus.

Dabei betont der Sprecher aber, dass sich die Beamten nicht gezielt nach Schulkindern umschauen. Zudem kommt es auch oft darauf an, wohin die Reise geht. Bei einem Flug in ein EU-Land gibt es oft gar keine Passkontrolle. Somit werden einige Fälle gar nicht erst aufgedeckt.

Bei einer Schulpflichtverletzung entscheidet die Schule über die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Wenn diese aber nichts bringen und die Schulpflicht weiterhin verletzt wird, kann der Fall an die Kreisverwaltungsbehörde weitergegeben werden. Es sind aber meist Einzelfallentscheidungen, erklärt die Sprecherin des Kultusministeriums. "Die ganz überwältigende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule anstandslos bis zu den Ferien", fasst sie zusammen.