Verfassungsgerichtshof

Ist das Rad-Volksbegehren in Bayern zulässig? Das Gericht entscheidet: Nein!

6.6.2023, 17:41 Uhr
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

© Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Das Volksbegehren "Radentscheid Bayern" sei rechtlich unzulässig, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch in München. Auch die Staatsregierung hält das Volksbegehren für rechtlich unzulässig.

Die Initiatoren des "Radentscheid Bayern" fordern vom Freistaat ein neues Radgesetz und eine Änderung weiterer Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes. Ziel ist der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen. Das Innenministerium argumentiert dagegen, das Radgesetz greife in das Budgetrecht des Parlaments ein.

Mittels Volksbegehren und Volksentscheid können Bürgerinnen und Bürger in Bayern Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Damit ein Volksbegehren - das von mindestens 25.000 Menschen beantragt werden muss - erfolgreich ist, müssen sich binnen zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in Bayern in Unterschriftenlisten in den Rathäusern eintragen, also etwa eine Million Menschen. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens dann nicht von sich aus annehmen, kommt es zu einem bayernweiten Volksentscheid.

Vor gut zwei Wochen hatten CSU und Freie Wähler proaktiv einen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt. Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf aber nicht weit genug. Sie kritisieren zudem, nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetzes beteiligt worden zu sein.