Kommentar: Unzumutbarer Minister

18.8.2015, 06:00 Uhr

Ausgerechnet den Innenminister, also den Hüter der Verfassung, muss man offensichtlich daran erinnern, dass Grundrechte in Deutschland nicht verhandelbar sind. Sie sind weder von der Kassenlage abhängig noch auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Sie gelten für alle Menschen, die in Deutschland leben: Rentner, Pflegebedürftige, Arbeitslose und eben auch Asylbewerber.

Das hat das Bundesverfassungsgericht erst 2012 bestätigt. Damals zwang Karlsruhe die Politik dazu, Asylbewerbern Leistungen in ähnlicher Höhe zukommen zu lassen wie Hartz-IV-Empfängern. Schließlich handele es sich bei diesen Sätzen um das Minimum dessen, was für eine menschenwürdige Existenz nötig sei. Und dieses Minimum habe der Staat auch für Flüchtlinge zu garantieren. Ausdrücklich erwähnten die Richter einen bar ausgezahlten Betrag von damals 130 Euro.

Dieses Taschengeld stellt Herrmann, aber auch der Chef des Nürnberger Bundesamtes für Migration, Schmidt, zur Disposition. Eine Zumutung sei das für den deutschen Steuerzahler, schimpft Herrmann. Die Wahrung der Menschenwürde, eine untragbare Last? Nein, Herr Herrmann, eine Zumutung sind Politiker, die den wichtigsten Paragrafen unserer Verfassung missachten.