Neue EU-Richtlinien
Schärfere Regeln für Honig, Marmelade und Co.: Das ändert sich bald am Frühstückstisch
7.2.2024, 11:10 UhrVerbraucher und Verbraucherinnen sollen die Ursprungsländer bei Honig künftig auf der Verpackung nachlesen können. Ebenso verschärft das Europäische Parlament die sogenannten Frühstücksrichtlinien für Marmeladen und Säfte. Das soll den Konsumentinnen und Konsumenten dabei helfen, fundierte und gesündere Entscheidungen zu treffen, teilt das Europäische Parlament Mitte der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung mit.
Immer wieder wird der Verdacht laut, dass Honig, der aus Nicht-EU-Ländern importiert wird, mit Zucker zugesetzt ist, wobei das nicht auf dem Produkt vermerkt ist. Um einem solchen Betrug entgegenzuwirken, hat sich das Europäische Parlament auf Maßnahmen geeinigt.
Künftig soll demnach nicht mehr nur „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ auf der Produktverpackung stehen. Stattdessen soll das Etikett eine Liste der Herkunftsländer zeigen. Auch die Anteile der Top-Vier-Herkunftsländer des Honigs müssen angegeben werden. Sofern dieser nicht mehr als die Hälfte des gesamten Honigs ausmacht, müssen die Prozente für alle Länder angegeben werden.
Für Marmelade oder Konfitüre gilt die allgemeine Regel, dass sie aus mindestens 45 Prozent Obst bestehen muss. Bei „Extra“-Konfitüren liegt der Anteil bei 50 Prozent. In den kommenden drei Jahren soll darüber entscheiden werden, ob auch die Herkunftsländer des verwendeten Obsts angegeben werden müssen.
Neue Regel für Fruchtsäfte
Brüssel hat zudem beschlossen, dass aus Fruchtsäfte mit dem Label „zuckerreduziert“ mindestens ein Drittel des natürlichen Zuckers entfernt worden sein muss. Die Hersteller dürfen den entfernten Zucker dann nicht mit Süßstoffen ersetzten.
Bevor das neue Gesetz in Kraft tritt, muss es das Europäische Parlament und der Europäischen Rat noch annehmen. Dann müssen die EU-Länder die Regeln innerhalb von zwei Jahren umsetzten.