Zweifel und Unsicherheiten

Warum wurde bei der Europawahl-Stimmabgabe der Personalausweis nicht kontrolliert?

11.6.2024, 16:52 Uhr
Die Wahlbenachrichtigung der Europawahl 2024.

© IMAGO/Christian Ditsch Die Wahlbenachrichtigung der Europawahl 2024.

Manche Wählerinnen und Wähler haben sich gewundert, dass sie bei ider Stimmabgabe zur Europawahl ihren Personalausweis im Wahllokal nicht vorzeigen mussten. In den sozialen Netzwerken haben einige Nutzer am Europawahltag daher auch Zweifel und Unsicherheiten geäußert oder provoziert, berichtet der "#Faktenfuchs" des "BR24".

Die Erklärung ist einfach: Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, dass sich Bürger beim Wählen ausweisen müssen. In der Regel genügt es, die Wahlbenachrichtigung vor dem Einwerfen des Stimmzettels vorzuzeigen.

Die Vorschrift in der Europawahlordnung dazu besagt, dass ein Wähler sich dennoch auf Verlangen ausweisen muss, zum Beispiel, falls er keine Wahlbenachrichtigung dabei hat. Der Personalausweis oder ein Reisepass reicht auch zum Wählen, wenn man die Wahlbenachrichtigung verloren hat.

Das Büro der Bundeswahlleiterin äußert sich zu der nicht bestehenden Ausweispflicht: Die Strafandrohung für Wahlfälschung werde als ausreichend gesehen, um Menschen von einer mehrfachen Stimmabgabe abzuschrecken. Wahlfälschung kann laut § 107 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Hinzu käme, dass die Wahlbezirke relativ klein seien und die Leute sich dort einander in den meisten Fällen erkennen würden.