Hier müssen die Raubtiere in Arrest Katzenbesitzer abkassiert: Weil die Tiere Vögel killen, wird nun ein Bußgeld fällig Von dpa und nie 3.3.2023, 13:58 Uhr © Patrick Pleul/dpa/lbn Jagen, spielen, töten - das ist leider die andere Seite der Hauskatzen, die frei laufen dürfen. 0 Walldorf - Katzen sind Killer, was viele angesichts ihres schnurrigen Spieltriebs gern vergessen. Nun hat eine deutsche Gemeinde verordnet, sie in der Vogelbrutzeit nicht aus dem Haus zu lassen. Erste Bußgelder wurden nun verhängt. Wir sagen, was dahintersteckt. Im Streit um das Freilaufverbot für Katzen in Walldorf hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einem ersten Fall ein Zwangsgeld erlassen. Wie das Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde mitteilte, war in diesem Fall eine Freigängerkatze wiederholt im Gefahrenbereich der im Süden Walldorfs lebenden Haubenlerche festgestellt worden. Ihr Halter muss deshalb 500 Euro zahlen. Die Bußgelder betragen bis zu 50 000 Euro, wenn eine Haubenlerche durch Missachtung des Freilaufverbots zu Schaden kommt. Die Haubenlerche ist eine akut vom Aussterben bedrohte Vogelart. nn.de 3.3.2023, 14:01 Uhr Wir sagen, warum wir wütend sind Schnurrende Killer in unseren Gärten: "Darum bringen mich Katzen nur noch zur Weißglut" Von Susanne Fechner Zwangsgeld kann erhoben werden, wenn der Halter entgegen der Anordnung den Freigang seiner Katze während des Zeitraums der Haubenlerchenbrut nicht unterbindet. Die kritische Zeit, in der die Vogeljungen das Nest verlassen und noch nicht fliegen können, reicht vom 1. April bis zum 31. August. Ein Zwangsgeld ist ein Beugemittel, um die bis 2025 geltende Allgemeinverfügung durchzusetzen. Es kann auch in gleicher Höhe wiederholt erhoben werden. Eine seltene Haubenlerche sitzt auf einem Schutzzaun, der um ihr Brutgebiet gespannt ist. © Marijan Murat/dpa Einige Katzenhalter haben sich gegen den Hausarrest für ihre Tiere gewandt. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe liegen 39 Widersprüche vor, die es allesamt ablehnte. Dagegen könnte noch geklagt werden. Das Landratsamt, das die umstrittene Allgemeinverfügung erließ, fühlt sich bestätigt, weil im ersten Katzen-Lockdown im vergangenen Jahr acht Jungtiere flügge geworden sind. Haustiere 3.3.2023, 14:11 Uhr Weil sie Vögel killen und in Arrest müssen Katzenhalter befürchten wegen dieser Verordnung einen erneuten "Horror-Sommer" Von dpa und nie Keine Kommentare Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich zuvor registrieren. Jetzt einloggen 0/1000 Zeichen Kommentar absenden