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Bis zu 5.200 Euro pro Jahr: Diese Gartenarbeit können Sie von der Steuer absetzen

9.6.2022, 09:11 Uhr
Ein schöner Garten kostet Zeit, teilweise auch Geld. Ein Teil der Kosten kann jedoch bei der Steuererklärung wieder reingeholt werden.

© oticki via www.imago-images.de Ein schöner Garten kostet Zeit, teilweise auch Geld. Ein Teil der Kosten kann jedoch bei der Steuererklärung wieder reingeholt werden.

Das Gießen, Düngen und Mähen vom Rasen, das Schneiden der Hecke - das alles kostet viele Stunden Arbeit. Wer wenig Zeit hat, nimmt gerne die Hilfe eines Gärtners in Anspruch. Zudem wird für die Umgestaltung oft tief in die Tasche gegriffen: beispielsweise für den Bau einer neuen Terrasse oder eines Gartenhäuschens. Diese Ausgaben lassen sich zum Teil von der Steuer absetzen.

Wer kann Gartenarbeit von der Steuer absetzen?

Der Garten muss zu einem Haus oder einer Wohnung gehören, in der Sie selbst wohnen - in dem Fall können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Auch Ferienhäuser, Schrebergärten oder Zweitwohnsitze in Europa zählen laut Finanzministerium dazu, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Als Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses gibt es die Möglichkeit, die Kosten als Werbungskosten abzusetzen.

Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählen beispielsweise Tätigkeiten, die öfter stattfinden: Rasenmähnen, Heckenschneiden oder die Schädlingsbekämpfung. Einmalige Arbeiten, zum Beispiel der Bau eines neuen Gartenhäuschens oder Reparaturen, zählen als Handwerksleistungen. Darunter fallen auch Gartenarbeiten, die in Auftrag gegeben wurden: Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, einschließlich der Mehrwertsteuer, sowie die Kosten für Verbrauchsmittel wie beispielsweise Kraftstoff.

Zu beachten ist: Die Gartenarbeiten dürfen nicht mit einem Neubau eines Hauses zusammenfallen. Beispielsweise kann ein neu entstandener Wintergarten, der während eines Hausbaus entstanden ist, nicht steuerlich abgesetzt werden.

Diese Summe kann von der Steuer abgesetzt werden

Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet üblicherweise am 31. Juli des Folgejahres. Somit muss die Steuererklärung für das Jahr 2022 bis zum 31. Juli 2023 eingereicht werden. Für die Gartenarbeit können pro Jahr bis zu 5200 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Diese teilen sich in haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen auf.

Bei den Handwerksleistungen sind es maximal 1.200 Euro (20 Prozent von maximal 6.000 Euro), bei den haushaltsnahen Dienstleistungen 4.000 Euro (20 Prozent von maximal 20.000 Euro). Insgesamt dürfen Sie bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für die Gartenarbeiten von der Steuer absetzen – maximal 5.200 Euro.

Was genau kann abgesetzt werden?

Abgesetzt werden können Fahrt- und Arbeitskosten, sowie Kosten für den Einsatz von Maschinen, für Verbrauchsmittel (wie zum Beispiel Reinigungsmittel). Auch Entsorgungskosten, die beispielsweise durch Gartenabfälle entstehen, können als Nebenleistung angegeben werden - als Hauptleistung ist dies jedoch nicht möglich. Materialkosten wie etwa Pflanzen oder Baumaterial sowie Gutachtertätigkeiten sind nicht steuermindernd. Helfen bei der Arbeit Freunde oder Nachbarn, die kein Gewerbe angemeldet haben, können die Kosten dafür ebenfalls nicht bei der Steuer angegeben werden - auch wenn die Helfer für ihre Arbeit bezahlt werden.

Belege gut aufbewahren

Die Zahlungsbelege und Rechnungen sollten Sie jedoch mindestens zwei Jahre aufbewahren - denn das Finanzamt kann Belege für Ihre Zahlungen anfordern. Größere Summen sollten deswegen per Banküberweisung beglichen werden, so lässt sich der Geldfluss dokumentieren. Bei Summen bis zu 100 Euro reicht normalerweise eine Quittung aus. Materialkosten sollten immer getrennt von Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten eingereicht werden - mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

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