Lärm beim Heimwerken

Bohren und Hämmern am Samstag und Sonntag: Ist das überhaupt erlaubt?

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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Elias Thiel

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3.1.2024, 10:40 Uhr
Bohren, schrauben, hämmern - vor allem am Wochenende sind Heimwerker-Tätigkeiten in Haus und Garten beliebt. Wäre da nicht der Lärm.

© Pixabay Bohren, schrauben, hämmern - vor allem am Wochenende sind Heimwerker-Tätigkeiten in Haus und Garten beliebt. Wäre da nicht der Lärm.

Reparaturen und Verschönerungen der eigenen vier Wände sind vor allem am Wochenende eine beliebte Beschäftigung bei den Deutschen. Doch nicht selten kommt es dabei zu Lärm, der im Streit mit Nachbarn oder Vermietern endet. Wie verhält man sich also korrekt?

Lärmbelästigung am Wochenende: Was ist erlaubt?

Generell gibt es in Deutschland keine tiefgreifende Regelung bezüglich der Lärmbelästigung an Wochenenden. Es gibt lediglich eine Nachtruhe, die in Mietwohnungen von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens gilt. Vermieter können zudem eine Mittagsruhe vereinbaren und im Mietvertrag oder der Hausordnung festhalten. Meist wird hier der Zeitraum von 12 bis 14 Uhr genannt.

Darf man am Wochenende Hämmern und Bohren?

Zudem gibt es eine Sonn- und Feiertagsruhe in Deutschland. Sprich: An einem Sonntag oder einem Feiertag sind laute Arbeiten im Haus oder Garten verboten. Wer sich nicht an die Nacht- oder Sonntagsruhe hält, muss mit einer Strafe rechnen. Je nach Schwere des Vergehens kann diese bis zu 5.000 Euro betragen. Wer gegen Ruhezeiten verstößt, die im Mietvertrag geregelt sind, dem droht dagegen keine Geldstrafe. Allerdings kann das Verhalten zu einer Abmahnung führen, die im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich zieht.

Samstags Bohren und Hämmern: Ist es erlaubt?

Wer am Wochenende dennoch laute Arbeiten verrichten will, der kann dies am Samstag problemlos machen. In der Zeit zwischen 9 und 19 Uhr dürfte es keine Schwierigkeiten geben. Sehr laute Geräusche sollten Sie aus Kulanz gegenüber den Nachbarn in der Mittagszeit zwischen 12 und 14 Uhr unterlassen. Gesetzlich geregelt ist dies jedoch nicht.

Ja, montags bis samstags darf man bis 22 Uhr Heimwerkerarbeiten durchführen. Allerdings sollte man trotzdem Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.

Bis spätestens 22 Uhr sollten Bohr- und Hammerarbeiten abgeschlossen sein, um die Nachtruhe der Nachbarn zu respektieren.

Nein, sonntags ist das Bohren und Hämmern nicht erlaubt, da der Sonntag als gesetzlicher Ruhetag gilt.

Ja, samstags darf man zwischen 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 22 Uhr hämmern oder bohren.

Hausarbeiten am Wochenende: Das können Sie tun

Sollten Sie laute Arbeiten in der Wohnung oder im Garten planen, lohnt es sich immer, die Nachbarn darüber zu informieren. So lassen sich Konflikte bereits im Vorfeld aus der Welt schaffen, wenn die Beteiligten über den Lärmpegel Bescheid wissen. Schläft das Baby der Nachbarn beispielsweise zwischen 13 und 14 Uhr und Sie wissen Bescheid, können Sie das Bohren und Hämmern auch am späteren Nachmittag oder am Vormittag durchführen. Leise Tätigkeiten, beispielsweise das Streichen oder Tapezieren einer Wand, können Sie dagegen auch in den Ruhezeiten durchführen, wenn Sie die normale Zimmerlautstärke nicht überschreiten.

Bei Ärger hilft oftmals auch eine kleine Entschädigung, beispielsweise ein selbstgebackener Kuchen oder eine Einladung zur Grillparty, um die Gemüter zu beruhigen und keinen Streit vor Gericht oder mit der Polizei vom Gartenzaun zu brechen.

Bohren am Sonntag ist nicht erlaubt

In Deutschland gelten grundsätzlich Montag bis Samstag als reguläre Werktage. Somit können Heimwerker auch am Wochenende ohne Bedenken zur Bohrmaschine greifen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen und gegen bestehende Vorschriften zu verstoßen. Der Sonntag bleibt allerdings weiterhin ein Ruhetag – auch für den Einsatz der Bohrmaschine. Sonntag zu bohren, ist durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer untersagt. Demnach ist sonntags das Hämmern und Bohren gleichermaßen verboten. Allerdings spricht nichts gegen das Bohren am Samstag oder unter der Woche.

Ab wie viel Uhr darf man bohren?

Nun stellt sich die Frage: Wann darf man Hämmern und Bohren? Von Montag bis Samstag kann man von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 22 Uhr hämmern oder bohren. Während der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr sollte man lieber die Geräte liegen lassen. Denn in der Mittagsruhe kann die laute Bohrmaschine für nachbarschaftliche Verstimmungen sorgen.

Übrigens gibt es in Deutschland keine einheitlich geregelte gesetzliche Mittagsruhe. Allerdings können einzelne Kommunen eine Mittagsruhe per Satzung oder Verordnung festlegen.

Bis wann darf man bohren?

Spätestens bis zur Nachtruhe um 22 Uhr sollte mit dem Hämmern und Bohren aufgehört werden, um den Schlaf der Nachbarn nicht zu stören. Einige Mieter oder Hausverwaltungen geben andere Ruhezeiten an. Daher sollte man sich lieber erkundigen, ob man wirklich bis 22:00 Uhr laute Geräusche machen darf oder lieber den Bohrer schon früher zur Seite legen sollte.

Tipp: Beim Hämmern und Bohren sollte man immer die Fenster und Türen geschlossen halten, um den Lärm einzudämmen. Zudem sollte man möglichst rücksichtsvoll sein und die Zeiten auf den späten Nachmittag oder frühen Abend legen, sofern dies möglich ist.

Gilt das auch für Hausbesitzer?

Auch Menschen mit einem eigenen Haus sollten sich an die Ruhezeiten der Städte und Gemeinden halten, um die Nachbarn nicht zu stören. Daher sollten sie die Fenster und Türen ebenfalls geschlossen halten und Rücksicht auf Andere nehmen.

Was tun, wenn die Nachbarn sonntags bohren?

Wer sonntags von Geräuschen einer Bohrmaschine gestört wird und sich unwohl fühlt, sollte zunächst ruhig bleiben. Denn es könnte immer sein, dass es sich um eine dringende Reparatur wie eine beschädigte Strom- oder Wasserleitung handelt. Zudem sind die Bohr- oder Hammerarbeiten im Idealfall bereits nach kurzer Zeit abgeschlossen.

Wenn die Geräusche über einen längeren Zeitraum anhalten, kann man zunächst ein direktes Gespräch suchen. Ein freundliches und respektvolles Gespräch trägt dazu bei, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und gemeinsame Lösungen zu finden. Wenn die Nachbarn dann immer noch bohren und Lärm erzeugen, kann man den Vermieter darüber informieren. In solchen Fällen könnte eine Abmahnung gegen den "lärmverursachenden Heimwerker" ausgesprochen werden. Sofern der Heimwerker künftig die vorgeschriebenen Regeln einhält, werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Aufgrund eines einzigen Vorfalls der Lärmbelästigung ist eine Mietkündigung weder rechtens noch gerechtfertigt.

Wenn man als verärgerter Nachbar eine Ruhestörung-Anzeige einreichen möchte, können Verwaltungsbehörden Bußgelder von bis zu 5.000 Euro gemäß § 117 OwiG verhängt werden. Hierbei muss jedoch nachgewiesen werden, dass der Lärm die Anwohner stark beeinträchtigt oder sogar gesundheitlich geschädigt hat. Zugleich sollten derartige Maßnahmen immer die letzte Wahl sein. Ist das Verhältnis zu den Nachbarn durch eine Ruhestörungsanzeige erst einmal zerstört, wird das gemeinschaftliche Miteinander erschwert.

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