Lärmbeeinträchtigung

Am Sonntag Wäsche waschen: Ist das erlaubt - oder ist es verboten?

Simone Madre

E-Mail zur Autorenseite

25.11.2022, 09:20 Uhr
Die Waschmaschine verursacht Lärm. Ist Wäschewaschen am Sonntag deshalb verboten?

© Alexander Heinl, dpa-tmn Die Waschmaschine verursacht Lärm. Ist Wäschewaschen am Sonntag deshalb verboten?

  • Waschmaschinen machen Lärm.
  • Trotzdem dürfen Mieter sonntags Wäsche waschen, solange sich die Geräusche im üblichen Rahmen halten.
  • Dies hat ein Gerichtsurteil bestätigt.

Die Frage, ob Wäsche sonntags gewaschen werden darf, kann man eindeutig mit "Ja" beantworten. Grundsätzlich darf Wäsche auch sonntags gewaschen werden. Laut dem deutschen Mieterbund gehören Waschmaschinen zu den typischen Haushaltsgeräten, die der Mieter jederzeit in seiner Wohnung nutzen darf. Zu diesen Geräten zählen auch Haushaltsgeräte, die eventuell Lärm verursachen, wie eine Waschmaschine oder ein Staubsauger. Derartige Geräusche fallen unter die sogenannte "sozialadäquate Lärmbeeinträchtigung".

Als Faustregel für die Lautstärke der Waschmaschine gilt jedoch, dass sie sich im üblichen Rahmen halten muss. Das hat 2000 das Oberlandesgericht Köln entschieden (AZ: 16 Wx 165/00) Vor allem moderne Geräte stellen in der Regel keine Ruhestörung aufgrund ihrer Lautstärke dar. Denn Waschmaschinen und Co. sind dank technologischer Weiterentwicklungen leiser denn je.

Gibt es ein Verbot, am Sonntag seine Wäsche zu waschen?

Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass ein komplettes Nutzungsverbot von Waschmaschinen für Sonntage nicht zulässig ist, da dies sonst eine unangemessene Benachteiligung der Mieter bedeutet. Das gilt laut einem Urteil des Amtsgerichts Eschweiler auch für Waschmaschinen, die in einem gemeinsamen Waschraum für mehrere Bewohner eines Hauses zur Verfügung stehen (Az.: 26 C 268/12).

Das Wäschewaschen unterfällt dem zulässigen Mietgebrauch. Somit müssen die Nachbarn die durch den Waschgang entstehenden Geräusche hinnehmen. Mieter sollten hierbei dennoch auf die Ruhezeiten im Haus achten, um ein nachbarschaftliches Verhältnis zu bewahren.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Waschen am Sonntag?

Gibt es ein Gesetz zum Wäschewaschen am Sonntag? Grundsätzlich existieren keine gesetzlichen Regelungen dazu. Obwohl der Sonntag verfassungsrechtlich ein Ruhetag ist (Art. 140 des Grundgesetzes), resultiert daraus kein Verbot der Benutzung der hauseigenen Waschmaschine. Maschinelles Wäschewaschen ist daher auch an Sonntagen erlaubt.

Worauf muss man beim Wäschewaschen am Sonntag achten?

Allgemein gilt, dass sich die Geräusche im üblichen Rahmen halten, also die Zimmerlautstärke nicht überschreiten sollten. Wenn ein Gerät übermäßig laut ist, könnte es im Einzelfall zu einem sonntäglichen Verbot der Nutzung kommen, wie zum Beispiel beim Rasenmäher. Dies sollte bei modernen Waschmaschinen keine Rolle spielen. Selbst wenn Mieter in einer Wohnung mit gemeinsamer Waschküche leben, ist es ihnen gestattet, ihre Waschmaschine zu benutzen, so das Amtsgericht Köln.

Es kommt natürlich immer auch darauf an, wie hellhörig die Wohnung ist. Wenn kaum Geräusche aus der Wohnung dringen, ist es sogar möglich, auch nach der Nachtruhe ab 22:00 Uhr die Waschmaschine anzustellen. Ist die Wohnung sehr hellhörig, sollten Mieter auf das maschinelle Wäschewaschen ab 22:00 Uhr lieber verzichten.

Kann Wäschewaschen eine Ruhestörung sein?

Die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Teilweise sind feste Ruhezeiten in der Hausordnung festgelegt. Im Regelfall beginnt die Nachtruhe jedoch um 22:00 Uhr und endet morgens um 06:00 oder 07:00 Uhr. Die Mittagsruhe ist zwar nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, die Hausverwaltung kann aber Ruhezeiten individuell bestimmen und in den Mietvertrag aufnehmen - beispielsweise eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr. Durch die Unterschrift verpflichten sich die Mieter, die Ruhezeiten einzuhalten.

Sofern möglich sollten Mieter dennoch auf die Nutzung ihrer Waschmaschine am Wochenende, in der Woche nach 22:00 Uhr oder in der Mittagsruhe verzichten, um Auseinandersetzungen mit den Nachbarn zu vermeiden.

Darf man an Feiertagen Wäsche waschen?

Das Wäschewaschen unterliegt laut dem Oberlandesgericht Köln auch nicht dem sogenannten Arbeitsverbot für Feiertage. Beim Wäschewaschen handelt es sich um eine Arbeit, die unaufschiebbar ist und zur dringlichen, erforderlichen Hausarbeit zählt. Folglich können Mieter auch an Ostern, Weihnachten und Co. ihre schmutzige Wäsche waschen.

Gibt es Ausnahmen von der Ruhezeit beim Wäschewaschen?

Grundsätzlich dürfen die Mieter in einer Wohnung jederzeit ihre Wäsche waschen. Deshalb müssen sich diese nie auf eine Ausnahme berufen. Allerdings kann es bei hellhörigen Wohnungen verboten sein, die Wäsche in der Nachtruhe zu waschen. Berufstätige, die es aufgrund ihrer Arbeitszeit nicht schaffen, ihre Wäsche vor Beginn der Nachtruhe zu waschen, können sich dann auf Ausnahmen berufen. Denn es ist unvermeidbar, dass auch die Berufstätigen ihre Waschmaschine anstellen.

Deshalb sind diese ausnahmsweise dazu berechtigt, nach der Nachtruhe und trotz hellhöriger Wohnung ihre Wäsche zu waschen. Hier sollten die Mieter allerdings auf ein verträgliches Maß achten und gegebenenfalls Rücksprache mit ihren Nachbarn halten.

Welchen Aberglauben gibt es rund um das Wäschewaschen?

Nach einer germanischen Legende geschehen Unglücke, wenn zwischen Weihnachten und Neujahr Wäsche gewaschen und aufgehängt wird. Der Mythos besagt, dass ein nordischer Gott mit seinem achtbeinigen Hengst ab Weihnachten bis einschließlich dem 6. Januar für Angst und Schrecken sorgt. Die Nächte zwischen Weihnachten und Neujahr sind die sogenannten "Rauhnächte". Wenn sich der Gott draußen in der Wäscheleine verheddert, drohe Verderben für die gesamte Familie. Deshalb sollte das Wäschewaschen in dieser Zeit lieber unterbleiben, wenn man sich an der germanischen Legende orientieren würde.

Weitere interessante Themen auf nordbayern.de:

Verwandte Themen