Verordnung

Sonntags Rasen mähen: Wie ist die Gesetzeslage?

19.3.2022, 16:01 Uhr

Grundsätzlich gilt sonntags Lärmverbot und Rasen mähen ist untersagt. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. © andreas160578, Pixabay, LizenzCC

Der Rasen wächst auch an Sonn- und Feiertagen munter weiter. Viele Menschen finden erst am Wochenende Zeit für ihre Gartenarbeit, wenn sie unter der Woche beruflich und privat voll eingespannt sind. Doch ist das Rasenmähen am Sonntag eigentlich erlaubt? Hier sind alle Antworten rund um das Thema "Rasen mähen am Sonntag" und die aktuelle Gesetzeslage.

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In Deutschland gilt sonntags ein Verbot für den Betrieb von motorisierten Rasenmähern in Wohngebieten. Das Gesetz schreibt vor, dass an Sonntagen eine ganztägige Ruhe stattfindet und demnach keine Belästigung durch Lärm oder Ruhestörung zulässig ist. Auch an Feiertagen ist das Rasenmähen untersagt, da Ruhe und Lärmschutz höchste Priorität haben.

Sowohl benzinbetriebene Rasenmäher als auch Elektro-Rasenmäher dürfen somit sonntags nicht eingesetzt werden. Das Gleiche gilt für Rasentrimmer, Freischneider, Laubsammler und -bläser. Sämtliches Gartengerät, das mit lauten Geräuschen verbunden wird, sollte sonntags somit im Geräteschuppen bleiben. Erlaubt ist allerdings der Betrieb von mechanischen Handrasenmähern, da diese kaum Geräusche erzeugen.

In Deutschland existiert eine Vielzahl an Gesetzesvorschriften. Da klingt es wenig verwunderlich, dass es auch eine Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gibt, die genau diese Fragestellung beantwortet. Vorab gab es sogar eine eigene Rasenmäherlärm-Verordnung, die aber 2002 durch die allgemeine Verordnung ersetzt wurde.

Dort steht Folgendes: "In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung (...) sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden (...) Weitergehende landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Wohn- und sonstiger lärmempfindlicher Nutzung und allgemeine Vorschriften des Lärmschutzes, insbesondere zur Sonn- und Feiertagsruhe und zur Nachtruhe, bleiben unberührt."

Im dort erwähnten Anhang werden explizit Rasenmäher genannt, ebenso Rasentrimmer und Rasenkantenschneider. Für noch lautere Maschinen wie Laubbläser gelten sogar weitere Einschränkungen. Diese dürfen werktags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Dies gilt allerdings explizit für Wohngebiete. Gewerbe- sowie Industriegebiete werden von der Verordnung nicht erfasst. In dörflichen Gegenden können je nach Abstimmung mit der Gemeinde ebenfalls Ausnahmen erfolgen. Daher sollten immer auch die lokalen Bestimmungen beachtet werden. Generell verbieten die Feiertagsgesetze der Bundesländer öffentlich wahrnehmbare Arbeit, welche die Ruhe potenziell stören.

Wann ist das Rasenmähen überhaupt erlaubt?

Haus- und Gartenbesitzer dürfen den Rasen unter der Woche an Werktagen von 7 Uhr morgen bis um 20 Uhr frei nach ihrem Belieben mähen. Eventuell geltende Ruhezeiten der Gemeinde sollten zusätzlich berücksichtigt werden, wie beispielsweise eine Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr. Teilweise verankern die Eigentümer in Hausordnungen separate Ruhezeiten.

Um nachbarschaftlichen Streit zu vermeiden, sollten Gartenbesitzer nicht gleich zum Telefonhörer greifen und die Polizei rufen, wenn der Rasenmäher des Nachbarn am Sonntag läuft. Dennoch stellt das Rasenmähen am Sonntag eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Umweltbundesamt empfiehlt in der jeweiligen Situation, zuerst mit dem Nachbarn zu sprechen und den Verursacher des Lärms freundlich auf die ordnungswidrige Lage hinzuweisen.

Sollte der Nachbar das Rasenmähen trotz der Aufforderung fortführen, können das Ordnungsamt oder die Polizei verständigt werden. Hier muss jeder selbst wissen, wie weit er gehen möchte. Denn ein Anruf bei der Polizei dürfte wohl unwiderruflich jede nachbarschaftliche Beziehung zerstören. Wer gegen die Ruhezeiten verstößt, muss zudem mit Sanktionen des Vermieters rechnen.

Wenn Privathaushalte gegen das Verbot verstoßen und ihren Rasen sonntags ohne Sondergenehmigung mähen, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Dadurch ist die Verhängung eines Bußgelds möglich. Theoretisch kann sich die Geldstrafe beim Rasenmähen am Sonntag auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Wie hoch die Behörden das Bußgeld ansetzen, ist von den Umständen abhängig.

Während klassische Rasenmäher unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fallen, gilt dieses Verbot nicht unbedingt für Mähroboter. Diese werden in der Geräte- und Lärmschutzverordnung nicht genannt. Allerdings gibt es weitere Vorgaben wie die Sonntagsruhe. Hier gilt in Bayern laut Feiertagsgesetz: "An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist."

Es gibt also keine konkreten Vorgaben, aber eine Faustregel in der Rechtsprechung, dass eine Lautstärke von 50 Dezibel nicht überschritten werden sollte. Zudem kann es auch hier Sonderregeln der Gemeinde geben, die man ebenfalls beachten muss.

Lautstärkevorgaben können selbstfahrenden Mähroboter oft erfüllen, wenn nicht direkt an der Grundstücksgrenze gemäht wird. Viele von ihnen erreichen zwischen 55 und 70 Dezibel. Damit liegen diese deutlich unter der Lautstärke normaler Rasenmäher, welche durchschnittlich 90 Dezibel erreichen. Ein normales Gespräch liegt bei etwa 55 Dezibel.

Sehr leise Mähroboter dürfen theoretisch sowohl am Wochenende als auch innerhalb der Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durch den Garten fahren. Allerdings müssen weiterhin andere gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz steht beispielsweise, dass ein Wert von 35 Dezibel nachts in reinen Wohngebieten nur kurzzeitig überschritten werden soll. In allgemeinen Wohngebieten liegt der Wert bei 40 Dezibel, in Mischgebieten bei 45 Dezibel. Gemessen wird an der Grundstücksgrenze. Tagsüber sind jeweils um 15 Dezibel höhere Werte erlaubt.

Besitzer eines Mähroboters sollten somit in jedem Fall in die Bedienungsanleitung schauen, um vorher die Lautstärke ihres Modells zu ermitteln. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich mit den Nachbarn abzustimmen, ob der Einsatz des Mähroboters am Sonntag oder nachts als störend wahrgenommen sind, und eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Ausnahmen vom Sonntagsverbot gibt es in Industriegebieten oder in Wohngebieten bei einer vorherigen Sondergenehmigung. Wer sich trotzdem am freien Sonntag der Gartenarbeit widmen möchte, kann leise Arbeiten verrichten.