Corona-Infektion nicht erkannt: Antigen-Test mit falschem Ergebnis?

15.4.2021, 05:58 Uhr
Corona-Infektion nicht erkannt: Antigen-Test mit falschem Ergebnis?

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Manuela Schneider (Name von der Redaktion geändert) geht es körperlich gut, sie ist symptomfrei. Das war auch zu Beginn dieser Woche so. Da allerdings ihre zwei schulpflichtigen Kinder Anzeichen einer Corona-Infektion zeigten, ließ sich die Familie am Montagabend in einem Antigen-Schnelltestzentrum im Landkreis testen. Ergebnis: negativ.

Am Dienstag machte Schneider einen Gurgeltest, der über ein Poolverfahren ausgewertet wird. Das war ihr möglich, da Schneider als Erzieherin im Kinderhaus Lummerland arbeitet und das Personal der Einrichtung im Pool der an der Wicovir-Studie teilnehmenden Grundschule Uttenreuth mitgurgeln darf. Dieser Test wird über PCR-Verfahren ausgewertet. Schneiders Ergebnis: positiv. Noch am selben Abend ließ sie sich wieder im Antigen-Schnelltestzentrum testen. Ergebnis: negativ.


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"Da zieht es einem erstmal die Füße weg, wenn man erfährt, dass man Corona haben soll", sagt Schneider. Sie wählt diese Formulierung, da durch die widersprüchlichen Testergebnisse noch nicht entschieden ist, ob sie sich tatsächlich angesteckt hat. Diese Erkenntnis wird eine Einzel-PCR-Testung liefern, die Schneider am Mittwoch in der Praxis ihres Hausarztes vornehmen ließ. Schneider erwartet das Ergebnis am Freitag.

Lummerland geschlossen

Obwohl der Fall noch nicht abschließend beurteilt werden kann, gibt es Konsequenzen: Das Lummerland ist geschlossen. "Das Gesundheitsamt hat uns informiert, dass das gesamte Personal sich isolieren und PCR-Tests machen muss", sagt Erika Firgau-Link, Leiterin des Lummerlands. Sie wartet noch auf Auskunft des Gesundheitsamts, unter welchen Voraussetzungen der Betrieb im Kinderhaus wieder aufgenommen werden kann. "Die unterschiedlichen Testergebnisse meiner Kollegin machen mich ratlos", sagt Firgau-Link, "falls sie wirklich Corona hat, zeigt das für mich, das der Gurgeltest das eindeutig bessere Verfahren ist."

Diese Meinung vertritt auch Notärztin Birgit Stagneth. Sie kann sich nicht vorstellen, dass der Gurgeltest ein falsches Ergebnis geliefert hat, viel mehr zweifelt sie an den Antigen-Schnelltests, die seit dieser Woche Pflicht an bayerischen Schulen sind. Im vergangenen Jahr hatte Stagneth selbst Testungen vorgenommen – mit tiefem Rachenabstrich. "Wenn die Schnelltests die selbe Qualität haben sollen, haben wir irgendwas falsch gemacht."

Eltern kümmern sich um Wicovir-Studie

An der Grundschule Uttenreuth hatte Stagneth für die Teilnahme an der Wicovir-Studie geworben. Acht Eltern fanden sich für die Organisation, das Beschriften der Röhrchen und die Fahrten der Proben zum Labor an der Uni Erlangen. "Von der Politik wird behauptet, dass es die Testpflicht gibt, weil die Mehrheit der Eltern keinen Wert auf Sicherheit lege", sagt Stagneth, "aber das stimmt nicht."

Zum Beweis verweist sie auf die Resonanz an der Grundschule: 95 Prozent aller Schüler und Lehrer würden mit Gurgelproben mitmachen. Dass sie damit aber nicht ihrer Testpflicht nachkommen können, weil das Landratsamt nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt keine Ausnahmegenehmigungen für teilnehmende Schulen der Wicovir-Studie im Landkreis Erlangen-Höchstadt erteilt, versteht sie nicht.

In einem Schreiben an die Eltern der Schulkinder, das auch im Namen des Elternbeirats und der Schulleitung formuliert ist, wird angekündigt: "Wir werden nun alles dafür tun, um genügend Druck auf das Gesundheitsamt aufzubauen, um diese Entscheidung noch rückgängig zu machen."

Derweil hat sich das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an diverse Behörden geäußert. In dem Brief, der den Erlanger Nachrichten vorliegt, hält das Gesundheitsministerium das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen durch Kreisverwaltungsbehörden für Pilotprojekte für vertretbar, "soweit und solange nicht aufgrund besonderer Umstände (z.B. überdurchschnittliches Infektionsgeschehen = 7-Tages-Inzidenz über 200/100 000 Einwohner, wie z.B. im Lkr Hof, erhebliche Zunahme von Infektionen im Schulumfeld etc.) eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr vertretbar erscheint", heißt es wörtlich.


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Es sei "insoweit auch an eine Befristung der Ausnahmegenehmigung auf einen kurzen Zeitraum oder das Erreichen einer Inzidenz von 200/100 000 Einwohner zu denken". Durch die geplanten bundesrechtlichen Regelungen bezüglich Corona-Schutzmaßnahmen könnten sich allerdings Änderungen ergeben.

Bei einer Testfrequenz Montag/Mittwoch/Freitag im Rahmen der Pilotprojekte, also auch der Wicovir-Studie, ist aus Sicht des Gesundheitsministeriums keine weitere zusätzliche Testung für die Erfüllung der Testpflicht notwendig. Werde aber nur zweimal pro Woche getestet, "würden wir einen zusätzlichen Antigenschnelltest montags verlangen, um der Testverpflichtung zu genügen", heißt es in dem Schreiben.

Jetzt ist die Regierung von Mittelfranken am Zug

Aus Sicht der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt liegt der Ball jetzt bei der Regierung von Mittelfranken. "Wir können erst aktiv werden, wenn das Einverständnis der Regierung von Mittelfranken vorliegt. Dieses ist uns angekündigt, liegt aber noch nicht vor", so Ute Klier, Pressesprecherin der Stadt. Stephanie Mack, Pressesprecherin des Landkreises, weist auf eine "wöchentliche Videokonferenz mit der Regierung von Mittelfranken, Landräten und Oberbürgermeistern" hin. Die wolle man noch abwarten.