Kann über Leben und Tod entscheiden

Nach Unfall mit Schwerverletztem: Hubschrauber kann wegen Drohne nicht landen - Klinikum warnt

Johanna Michel

Online-Redaktion

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6.2.2024, 21:54 Uhr
Weil ein Rettungshubschrauber wegen einer Drohne nicht an einem Unfallort landen konnte, warnt das Uniklinikum Erlangen.

© Felix Kästle, NN / Stefan Sauer/dpa/Symbolbild Weil ein Rettungshubschrauber wegen einer Drohne nicht an einem Unfallort landen konnte, warnt das Uniklinikum Erlangen.

Personen, die bei Rettungsdiensten, Polizei oder Feuerwehr arbeiten, kennen vermutlich Situationen, in denen sie durch das Verhalten anderer Menschen an ihrer Arbeit gehindert werden. Für Menschen in Bedrohungslagen kann das schnell ernst werden. So warnt auch das Uniklinikum Erlangen in einer aktuellen Mitteilung davor, dass Behinderungen unnötig Zeit kosten und "im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden" können.

Grund für die Warnung des Klinikums ist ein Vorfall, der sich erst Mitte Januar zugetragen hat. Wie es in der Mitteilung heißt, konnte ein Rettungshubschrauber an einer Unfallstelle nicht landen, "weil eine unbekannte Person eine Drohne darüber fliegen ließ." Dadurch musste der schwer verletzte Patient erst mit dem Rettungswagen zu einer anderen sicheren Landestelle gefahren werden, wo die Einsatzkräfte im Rettungshubschrauber dann landen und übernehmen konnten - und das mehrere Kilometer vom eigentlichen Unfallort entfernt. Eben solche Situationen kosten wertvolle Zeit für Rettungskräfte und Verletzte.

Flugverbotszonen müssen beachtet werden

Solche Fälle gilt es zu vermeiden, wofür es dem Uniklinikum Erlangen zufolge auch eine Flugverbotszone rund um Krankenhäuser und um Flugplätze gibt, zu denen auch der Dachlandeplatz des Krankenhauses gehört. Diese gibt es in ganz Deutschland unter anderem rund um die beiden genannten Orte. Verboten sind diese Zonen beispielsweise für Drohnen und Modellflugzeuge.

Im Umkreis von 1500 Metern rund um den Dachlandeplatz seien der Mitteilung zufolge sämtliche Flüge unbemannter Fluggeräte untersagt - unabhängig von der Flughöhe dieser. "Damit stellen wir sicher, dass die An- und Abflüge der Rettungshubschrauber nicht gefährdet werden", erläutert Stefan Brunner, der für die Arbeitssicherheit am Uniklinikum Erlangen zuständig ist. Aber nicht nur das: Auch für die Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten, sowie der Besucherinnen und Besucher ist das wichtig.

Der Mitteilung des Uniklinikums geht diese Regelung aus der Luftverkehrs-Ordnung hervor. Demnach ist dort festgelegt, in welchen Bereichen unbemannte Fluggeräte unter welchen Bedingungen in die Höhe steigen dürfen - und in welchen eben nicht.

Interessenskonflikte sollen behoben werden

Für Pilotinnen und Piloten in Erlangen ist unter definierten Voraussetzungen eine Fluggenehmigung in der Verbotszone möglich, allerdings nur durch ein Antragsverfahren, welches eine solche genehmigen muss. Zu dem neuen Antragsverfahren rund um den Hubschrauberlandeplatz am Erlanger Uniklinikum hat sich dieses entschieden, da es durch die Lage im innerstädtischen Bereich immer wieder zu Interessenskonflikten kommt, wenn gewerblich tätige Drohnenpilotinnen und -piloten im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden Bild- oder Videoaufnahmen in genau diesem Bereich machen wollen. Die neuen Bestimmungen wurden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt, um einer Kooperation bestmöglich gerecht werden zu können, ohne Sicherheit und Persönlichkeitsrechte zu gefährden.

"Privat begründete Flüge mit Drohnen, ferngesteuerten Modellflugzeugen und anderen unbemannten Fluggeräten sind allerdings weiterhin im Umkreis von 1.500 Metern rund um den Dachlandeplatz luftfahrtrechtlich untersagt", heißt es final.