Alkoholverbot in der Nürnberger Altstadt und vor Diskotheken?

28.3.2014, 15:52 Uhr
Alkoholverbot in der Nürnberger Altstadt und vor Diskotheken?

© Berny Meyer

Wenn es kracht, dann gerne nachts. Häufig dann, wenn das Partyvolk ausschwärmt und ordentlich Alkohol trinkt. In den warmen Monaten, speziell in der Nacht auf Sonntag, geht es am heftigsten zur Sache. Dann kommt es zu Sticheleien, Handgreiflichkeiten und Schlägereien. Alkohol spielt eine zentrale Rolle. 60 Prozent der Täter, die in der Öffentlichkeit zuschlagen, sind betrunken. Im Umfeld der Discos sind es laut Polizei sogar 72 Prozent.

Auf hohem Niveau

Der Zusammenhang zwischen Alkohol und Aggression wird von niemandem bestritten. Der problematische Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nehme immer mehr zu, sagt Ordnungsamtschefin Katrin Kurr. Stadt und Polizei mühen sich seit Jahren, Saufgelage einzudämmen. Doch die Zahl der Schlägereien ging nur leicht zurück und liegt laut Polizei immer noch auf hohem Niveau. „Es ist schon ein Erfolg, dass sie nicht anwächst“, stöhnte Nürnbergs Polizeichef Hermann Guth neulich am Rande einer Pressekonferenz.

Die Polizei würde deshalb lieber heute als morgen sogenannte Alkoholverbotszonen in der Stadt sehen. Die Schwerpunkte beim Thema Gewalt im öffentlichen Raum liegen ihrer Ansicht nach bei den Disco-Arealen am Kohlenhof und in Klingenhof, am Plärrer, in Gostenhof, am Bahnhof und in der Altstadt in der Luitpoldstraße, Königstraße, Klaragasse, am Hallplatz und in der Hinteren und Vorderen Sterngasse sowie in der Adlerstraße. Öffentlich vertritt die Polizei die Forderung nach dem Alkoholverbot jedoch nicht sehr offensiv. Sie sieht die Stadt am Zug.

Abgeneigt ist man dort nicht. „Wir stehen dem aufgeschlossen gegenüber“, sagt Christine Schüßler, Chefin des Bürgermeisteramts. „Das soll aber nicht heißen, dass man generell keinen Alkohol mehr im Freien trinken darf. Wir wollen nicht verbieten, dass jemand am Tiergärtnertor auf der Straße sitzt und sein Bierchen trinkt.“ Der Kommune gehe es vielmehr darum, Auswüchse einzudämmen. Sie will zum Beispiel Junggesellen bremsen, die grölend durch die Altstadt ziehen. Laut Schüßler könnte eine entsprechende Verordnung der Polizei das Einschreiten erleichtern.

Das Ordnungsamt arbeitet gerade an einem Entwurf, wie das Alkoholverbot — es geht ums Trinken und ums bloße Mitnehmen (siehe letzter Absatz) — konkret aussehen könnte. Die Behörde prüft, welche Plätze tatsächlich infrage kämen. Die Vorlage soll den Stadträten demnächst im Rechts- und Wirtschaftsausschuss vorgestellt werden.

Von den beiden großen Fraktionen ist offenbar kein Gegenwind zu erwarten. SPD-Fraktionschef Christian Vogel betont zwar, „dass wir keine flächendeckende Verbotszone wollen“. Wo es Gefahren gebe, „gilt es aber, dagegen vorzugehen“. Er kann sich deshalb vorstellen, dass die SPD Alkoholverbotszonen am Kohlenhof und in Klingenhof zustimmen würde. „Einem Test“, wie er sagt. „Lasst uns da beginnen, wo die größten Gefahren herrschen.“ Er kann sich auch vorstellen, dass der Bahnhofsplatz oder die Altstadt „ein Thema sein könnten. Aber nicht auf einen Schlag.“

CSU-Fraktionschef Sebastian Brehm spricht sich ebenfalls für Alkoholverbotszonen aus. Die Maßnahmen von Ordnungsamt und Jugendamt im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch junger Leute gehen ihm aber nicht weit genug. „Es wird nur an den Symptomen herumgedoktert. Letztlich wird das immer schlimmer.“ Brehm findet, dass härter gegen diejenigen vorgegangen werden muss, die Schnaps an Jugendliche verkaufen. Er fordert, dass das Jugendamt — nach Fürther Beispiel — mit jungen Leuten in Tankstellen, Kneipen oder Supermärkten Testkäufe machen soll.

Testkäufe abgelehnt

Ins gleiche Horn stößt der Polizist Rainer Nachtigall, Vizevorsitzender des CSU-Regionalarbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit: „Die Stadt muss ihrer Verantwortung als Sicherheitsbehörde in dieser Frage stärker nachkommen.“ Doch Testkäufe — die lehnt das Jugendamt bislang ab. Es treffe höchstens gestresste Verkäuferinnen, sagt Kurt Gref vom Jugendamt. „Uns ist kein einziger Fall bekannt, wo ein wiederholter Verstoß dazu geführt hätte, dass der Besitzer oder Betreiber belangt worden wäre.“

Sind Alkoholverbotszonen die Lösung? Achim Mletzko, Fraktionschef der Grünen im Stadtrat, ist skeptisch. „Ich sehe ein Abgrenzungsproblem: Wo greift man ein, und wo sagt man, das geht gerade noch?“ Er glaubt nicht, dass Alkoholverbotszonen „in eine Metropole wie Nürnberg reinpassen“. Skepsis herrscht auch bei FDP-Stadträtin Christiane Alberternst vor: „Ich glaube nicht, dass das etwas bringt.“

Sie befürchtet, dass sich das Problem nur verlagern würde. Außerdem stelle sich die Frage: „Wer überprüft das Ganze?“ Das könne ja nur die Polizei machen. Und wenn die ohnehin stärker auf Streife sei, dann würden vielleicht auch Lärmbelästigungen und Schlägereien abnehmen.

Der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gehen solche Pläne ohnehin nicht weit genug. Sie fordert ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen, um den Teufelskreis aus Alkohol und Gewalt zu durchbrechen. Die DPolG will außerdem eine längere Sperrzeit für Lokale. Doch das ist momentan nicht in der Diskussion. Im Gegenteil: Die Stadt prüft derzeit, ob Biergärten bis 23 Uhr aufmachen können, statt schon um 22 Uhr schließen zu müssen.

Geldbuße droht

Die rechtlichen Voraussetzungen für Alkoholverbotszonen wurden im vergangenen Jahr im Landesstraf- und Verordnungsgesetz geschaffen. Darin heißt es, dass die Gemeinden via „Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen (außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen) den Verzehr alkoholischer Getränke in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verbieten können“.

Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass „dort aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden“. Sogar das „Mitführen alkoholischer Getränke“ kann in den ausgewiesenen Zonen verboten werden, „wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind“. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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