Niederländisches Gericht hat entschieden

Kurioser Fall: Fürths Derbyheld Sieb von ehemaliger Berateragentur angeklagt

sde

5.3.2024, 16:00 Uhr
Armindo Sieb wurde von seiner früheren Berater-Agentur verklagt.

© Sportfoto Zink / Wolfgang Zink, Sportfoto Zink / Wolfgang Zink Armindo Sieb wurde von seiner früheren Berater-Agentur verklagt.

Es begann herzlich und endete hässlich. Als Armindo Sieb im März 2021 zur Spielerberatungsagentur Rogon wechselte, verkündete ebendiese auf Instagram stolz: "We are happy to work with you, Armindo.” Von dieser Freude des Anfangs ist wenig geblieben, zwei Jahre nach Beginn der Zusammenarbeit verklagte die Agentur ihren Klienten. Das berichtete der "kicker" am Dienstagnachmittag.

Der Vorwurf: Kleeblatt-Profi Sieb habe gegen die sogenannte Exklusivitätsvereinbarung verstoßen. Gemäß dieser Vereinbarung sollte sich der Nachwuchs-Nationalspieler zur Beratung und Arbeitsvermittlung ausschließlich der Dienste von Rogon bedienen. Allerdings kündigte Sieb im April 2022 per WhatsApp-Nachricht die Zusammenarbeit und schloss sich der Agentur ICM Stellar beziehungsweise zwischenzeitlich CAA Stellar an – und sah sich daraufhin mit einer Klage in den Niederlanden konfrontiert.

Richtig gelesen, in den Niederlanden. Ein deutscher Profi, der bisher ausschließlich für deutsche Teams spielte, wurde in den Niederlanden verklagt – aber nicht von der deutschen Rogon GmbH & Co. KH aus dem rheinland-pfälzischen Frankenthal, die unter anderem Marcel Sabitzer oder Roberto Firmino betreut, sondern von der niederländischen Rogon Europe BV aus Maastricht. Denn: Sieb hatte seinen Vertrag im Jahr 2021 mit der Tochterfirma der ursprünglich deutschen Agentur von Berater Roger Wittmann geschlossen.

Der Vertrag zwischen dem Fürther Derbyhelden und der niederländischen Tochteragentur sieht bei Exklusivitätsverstößen eine Vertragsstrafe von 20 Prozent der Einnahmen des Spielers aus dem entsprechenden Kontrakt vor. Im Fall der Verletzung der Vermittlungsexklusivität werden zehn Prozent ""des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts einschließlich Bonus- und Sonderzahlungen (…), das der Spieler aus dem unter Verstoß gegen die Exklusivität gemäß § 2.1 Abs. 2 geschlossenen Vertrag erhält" fällig. So steht es in dem Urteil aus Limburg geschrieben. Darüber hinaus forderte die Agentur Rechtskosten in Höhe von 3920,91 Euro sowie weitere Verfahrenskosten.

Das Limburger Gericht gab letztendlich aber nicht Wittmanns Agentur, sondern dem Kleeblatt-Profi Recht. Relevant für die Entscheidung ist der Paragraf §297.4 im deutschen Sozialgesetzbuch, welcher die Exklusivitätsklausel untersagt: "Unwirksam sind Vereinbarungen, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeitgeber oder eine Person, die eine Ausbildung oder Arbeit sucht, sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bedient.” Während in Deutschland demnach die freie Wahl der Vermittlung gilt, sind Exklusivitätsklauseln in den Niederlanden also erlaubt.

Dass Wittmanns Tochteragentur dennoch scheiterte, liegt an einer Feststellung des Gerichts: "In der mündlichen Verhandlung hat sich herausgestellt, dass Rogon keine Angestellten hat und dass ihr Direktor, Herr (im Urteil anonymisiert, d. Red.), nur vorübergehend für Rogon tätig ist." Zudem habe Rogon womöglich nur den Entwurf und die Übermittlung der Vereinbarung von den Niederlanden aus erledigt – sämtliche andere Arbeiten seien von der Rogon GmbH & Co. KG in Deutschland durchgeführt worden. Sieb habe außerdem zu Recht geltend gemacht, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine weiteren Hinweise auf die Niederlande bestanden hatten: Es handelte sich um einen Vertrag mit einem deutschen Spieler, der für einen deutschen Verein spielte und der nur mit Mitarbeitern der deutschen Rogon GmbH & Co. KG Kontakt hatte. Auf seine Nachfrage an die Muttergesellschaft in Deutschland, wie viele Personen in Vollzeit bei der Rogon Europe BV beschäftigt sind, erhielt der "kicker" keine Antwort.

"Diese Praxis", so schlussfolgert der "kicker" in seinem Bericht, "erweckt den Eindruck, dass die Maastrichter Rogon-Tochter lediglich eine Scheinfirma sein könnte, um das deutsche Exklusivitätsverbot zu umgehen und Profis so fix an sich zu binden". Darüber hinaus will das Fußball-Fachblatt von zwei weiteren Profis erfahren haben, die einen Vertrag mit der Maastrichter Firma geschlossen und später gekündigt hatten. In diesen Fällen hatte Wittmanns Agentur – anders als bei Sieb – auf eine Klage verzichtet.

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