Keine Kavaliersdelikte: Strafen und Bußgelder für Alltagssünden

5.1.2017, 06:00 Uhr
Wer zu Fuß bei Rot über die Straße geht, muss mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro rechnen. Verursacht man dadurch einen Unfall, werden 10 Euro fällig (zum Vergleich: Radler müssen 60 Euro zahlen, bei Unfall 120 Euro).
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Bei Rot über die Ampel

Wer zu Fuß bei Rot über die Straße geht, muss mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro rechnen. Verursacht man dadurch einen Unfall, werden 10 Euro fällig (zum Vergleich: Radler müssen 60 Euro zahlen, bei Unfall 120 Euro). © Andreas Arnold/dpa

Wer ohne gültiges Ticket mit U-Bahn, Bus oder Straßenbahn fährt, muss tief in die Tasche greifen: Das "erhöhte Beförderungsentgelt" beträgt 60 Euro. Nach dem dritten Mal droht eine Anzeige. Übrigens: 2014 zogen die VAG-Kontrolleure 26.000 Schwarzfahrer aus dem Verkehr.
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Schwarzfahren

Wer ohne gültiges Ticket mit U-Bahn, Bus oder Straßenbahn fährt, muss tief in die Tasche greifen: Das "erhöhte Beförderungsentgelt" beträgt 60 Euro. Nach dem dritten Mal droht eine Anzeige. Übrigens: 2014 zogen die VAG-Kontrolleure 26.000 Schwarzfahrer aus dem Verkehr. © dpa

Ist die Blase voll und kein WC in der Nähe, muss oft der nächste Busch oder eine Hauswand herhalten. In Nürnberg kostet das 25 bis 35 Euro. Belästigt man durch die Notdurftverrichtung die Allgemeinheit - Stichwort "nackte Tatsachen" - sind laut Ordnungsamt 50 Euro fällig.
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Wildpinkeln

Ist die Blase voll und kein WC in der Nähe, muss oft der nächste Busch oder eine Hauswand herhalten. In Nürnberg kostet das 25 bis 35 Euro. Belästigt man durch die Notdurftverrichtung die Allgemeinheit - Stichwort "nackte Tatsachen" - sind laut Ordnungsamt 50 Euro fällig. © dpa

Besitzer haften für ihren Hund - und seine Geschäfte. Wird das Geschäft nicht ordnungsgemäß entfernt, verlangt die Stadt Nürnberg 35 Euro. "Je nach Verstoß und Häufigkeit" kann es aber auch mehrere hundert Euro kosten, heißt es beim Sör.
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Hundekot nicht eingetütet

Besitzer haften für ihren Hund - und seine Geschäfte. Wird das Geschäft nicht ordnungsgemäß entfernt, verlangt die Stadt Nürnberg 35 Euro. "Je nach Verstoß und Häufigkeit" kann es aber auch mehrere hundert Euro kosten, heißt es beim Sör. © Harald Sippel

Radeln ohne Licht: Das kostet 20 Euro. Wird dadurch ein Unfall verursacht, werden 35 Euro fällig.
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Fahrradfahren ohne Licht

Radeln ohne Licht: Das kostet 20 Euro. Wird dadurch ein Unfall verursacht, werden 35 Euro fällig. © dpa

Sperrmüll wie alte Bettgestelle, Kinderwägen oder Sessel darf man auf die Straße stellen - wenn man es ordnungsgemäß anmeldet (einmal pro Jahr kann man eine kostenlose Abholung beantragen ). Wer allerdings nur die Gunst der Stunde nutzt und seinen Krempel zum Sperrmüll der Nachbarn dazu stellt, der handelt sich Ärger ein: je nach Umfang reicht der Bußgeldkatalog bis 100.000 Euro. In der Regel fallen laut Ordnungsamt Nürnberg 75 Euro an.
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Sperrmüll auf der Straße

Sperrmüll wie alte Bettgestelle, Kinderwägen oder Sessel darf man auf die Straße stellen - wenn man es ordnungsgemäß anmeldet (einmal pro Jahr kann man eine kostenlose Abholung beantragen ). Wer allerdings nur die Gunst der Stunde nutzt und seinen Krempel zum Sperrmüll der Nachbarn dazu stellt, der handelt sich Ärger ein: je nach Umfang reicht der Bußgeldkatalog bis 100.000 Euro. In der Regel fallen laut Ordnungsamt Nürnberg 75 Euro an. © Correll

Klar, man möchte wissen, wie das Obst schmeckt. Doch Vorsicht: Beißt man im Supermarkt einfach zu, begeht man rein juristisch einen Diebstahl. Meist drücken die Geschäfte zwar ein Auge zu. Bezahlen muss man das verzehrte Lebensmittel aber, wenn das verlangt wird. Ansonsten droht eine Anzeige.
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Mundraub im Supermarkt

Klar, man möchte wissen, wie das Obst schmeckt. Doch Vorsicht: Beißt man im Supermarkt einfach zu, begeht man rein juristisch einen Diebstahl. Meist drücken die Geschäfte zwar ein Auge zu. Bezahlen muss man das verzehrte Lebensmittel aber, wenn das verlangt wird. Ansonsten droht eine Anzeige. © dpa

Pakete von außerhalb der EU müssen vom Zoll geprüft werden. Bei Geschenken, die weniger als 45 Euro wert sind, fällt kein Zoll an. Auch Internetbestellungen von unter 22 Euro (inkl. Versandkosten) sind frei. Danach fällt Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent an, ab 150 Euro Gesamtwert auch Zoll .
 
 Wer versucht, den Zoll zu umgehen, muss mit empfindlichen Geld- oder gar einer Haftstrafe rechnen.
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Postsendungen verzollen

Pakete von außerhalb der EU müssen vom Zoll geprüft werden. Bei Geschenken, die weniger als 45 Euro wert sind, fällt kein Zoll an. Auch Internetbestellungen von unter 22 Euro (inkl. Versandkosten) sind frei. Danach fällt Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent an, ab 150 Euro Gesamtwert auch Zoll . Wer versucht, den Zoll zu umgehen, muss mit empfindlichen Geld- oder gar einer Haftstrafe rechnen. © Patrick Pleul / dpa

Einen falschen Notruf absetzen? Dieser Scherz kann sehr teuer werden: Wer absichtlich die Rettungskräfte narrt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die Kosten für den Einsatz können in Rechnung gestellt werden.
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Fake-Notruf

Einen falschen Notruf absetzen? Dieser Scherz kann sehr teuer werden: Wer absichtlich die Rettungskräfte narrt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die Kosten für den Einsatz können in Rechnung gestellt werden. © Kronau

Das wissen viele nicht: Wer im Park Blumen pflückt, verstößt in Nürnberg gegen die Grünanlagensatzung. Das kostet laut Ordnungsamt 25 bis 50 Euro. In Naturschutzgebieten wird das Ausreißen von Pflanzen mit mindestens 50 Euro geahndet.
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Blumen pflücken im Park

Das wissen viele nicht: Wer im Park Blumen pflückt, verstößt in Nürnberg gegen die Grünanlagensatzung. Das kostet laut Ordnungsamt 25 bis 50 Euro. In Naturschutzgebieten wird das Ausreißen von Pflanzen mit mindestens 50 Euro geahndet. © David Ebener/dpa

Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mindestens 100 Euro zahlen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei Radlern beträgt das Bußgeld 55 Euro, sie kommen allerdings ohne Punkt davon.
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Telefonieren am Steuer

Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mindestens 100 Euro zahlen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei Radlern beträgt das Bußgeld 55 Euro, sie kommen allerdings ohne Punkt davon. © dpa

Für manche ist es Kunst, für andere ein Ärgernis: Graffitis. Laut Ordnungsamt der Stadt Nürnberg kommt es für die Höhe des Bußgelds darauf an, ob es "nur" um eine Belästigung der Allgemeinheit oder um Sachbeschädigung geht. In letzterem Fall droht eine Anzeige und Geldstrafen. Das Ordnungsamt habe bislang aber keine Geldbußen gegen Sprayer verhängt.
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Wände besprühen

Für manche ist es Kunst, für andere ein Ärgernis: Graffitis. Laut Ordnungsamt der Stadt Nürnberg kommt es für die Höhe des Bußgelds darauf an, ob es "nur" um eine Belästigung der Allgemeinheit oder um Sachbeschädigung geht. In letzterem Fall droht eine Anzeige und Geldstrafen. Das Ordnungsamt habe bislang aber keine Geldbußen gegen Sprayer verhängt. © colourbox.de

Wer einen oder mehrere Geldscheine, Wertsachen oder andere fremde Dinge findet, kann mit einem Finderlohn von fünf Prozent rechnen - ist der Fund mehr als 500 Euro wert, kommen noch mal drei Prozent des Mehrwerts oben drauf. Die Belohnung gibt es aber nur, wenn man die Fundsache auch ordnungsgemäß abgibt: im Fundbüro. Tut man das nicht, macht man sich der Unterschlagung schuldig - und das kann dann mehrere Hundert oder auch Tausend Euro kosten.
 
 Meldet sich der ursprüngliche Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten, bekommt sie der Finder.
 
 Ausnahme: Funde im Wert von unter 10 Euro muss man nicht zum Fundbüro bringen.
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Fundsachen

Wer einen oder mehrere Geldscheine, Wertsachen oder andere fremde Dinge findet, kann mit einem Finderlohn von fünf Prozent rechnen - ist der Fund mehr als 500 Euro wert, kommen noch mal drei Prozent des Mehrwerts oben drauf. Die Belohnung gibt es aber nur, wenn man die Fundsache auch ordnungsgemäß abgibt: im Fundbüro. Tut man das nicht, macht man sich der Unterschlagung schuldig - und das kann dann mehrere Hundert oder auch Tausend Euro kosten. Meldet sich der ursprüngliche Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten, bekommt sie der Finder. Ausnahme: Funde im Wert von unter 10 Euro muss man nicht zum Fundbüro bringen. © dpa

Mal schnell mit dem Rad durch die Fußgängerzone: Das ist ordnungswidrig und kostet mindestens 15 Euro. Behindert man dadurch Andere, werden 20 Euro fällig, bei einer Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall 30 Euro.
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Fahrradfahren in der Fußgängerzone

Mal schnell mit dem Rad durch die Fußgängerzone: Das ist ordnungswidrig und kostet mindestens 15 Euro. Behindert man dadurch Andere, werden 20 Euro fällig, bei einer Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall 30 Euro. © Günter Distler

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