Ein Brand ist kein Geist: Grundkurs in Schnapskunde

20.11.2014, 07:56 Uhr
Ein Brand ist kein Geist: Grundkurs in Schnapskunde

© Bernhard Schäfer

Denn Schnaps ist nicht gleich Schnaps, und natürlich gibt es da europaweite Regeln und Gesetze. Grob kann man nach „Brand“ oder „Wasser“, „Geist“ und „Spirituose“ unterscheiden. Die ersten beiden sind die qualitativ hochwertigsten: Brände oder Wässer werden aus der Frucht destilliert, die auf der Flasche angegeben ist. Steht also Zwetschgenwasser auf der Flasche, stammt die Flüssigkeit zu 100 Prozent aus eben diesen Zwetschgen.

Drei fränkische Produkte sind in der EU-Verordnung sogar besonders erwähnt und geschützt. Beim Fränkischen Zwetschgenwasser, Kirschwasser und Obstler müssen die Früchte aus Franken stammen, und sie müssen in Franken hergestellt werden. Brände unterliegen einem ausdrücklichen Aromatisierungsverbot! Allerdings gilt: zur Geschmacksabrundung ist die Zugabe von Zucker erlaubt. Bei Obstbrand sind das zehn Gramm pro Liter.

Bei einem Geist wiederum werden die Grundstoffe – Früchte oder Nüsse oder Gemüse – in Alkohol, um genau zu sein, in „Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs“ eingeweicht, und dann wird alles destilliert. Hier gilt eine Obergrenze von 86 Volumenprozent. Es gibt natürlich auch eine Liste, auf der steht, aus welchen Rohstoffen ein Geist gemacht werden darf. Geiste aus Obst sind EU-rechtlich nur aus bestimmten Sorten (in der Regel fruchtzuckerarme Beerenfrüchte) zulässig. So darf man zum Beispiel aus Birnen oder Aprikosen keinen Geist herstellen. Und auch der beliebte Haselnussgeist darf nicht etwa mit Nutella oder anderen Aromen verbessert werden. Das Aroma im Haselnussgeist muss ausschließlich aus Mazeration (so das Fachwort fürs Aufweichen und Ziehenlassen) von Haselnüssen in Neutralalkohol stammen.

Dann gibt es noch den Begriff der „Spirituose“ als eine Art Auffangbecken für alles andere. Der große Unterschied ist, dass hier Aromastoffe verwendet werden dürfen. Das kann zwar lecker schmecken, aber im Grunde ist es da mit der handwerklichen Herstellung, die man in Franken erwartet, nicht mehr weit her. Mein Rat daher: sich nicht von tollen Flaschen beeindrucken lassen, sondern erst mal genau aufs Etikett schauen. Und eines sollte man nicht außer Acht lassen: Wenn man im Supermarkt 0,7 Liter Schnaps kauft, der 40 Volumentprozent hat, sind im Preis 3,65 Euro Alkoholsteuer enthalten.

Mehr Informationen in unserer Rubrik Essen und Trinken!

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