Ein Bürgerentscheid könnte Ganzjahresbad noch kippen

16.2.2017, 05:39 Uhr
Ein Bürgerentscheid könnte Ganzjahresbad noch kippen

© Foto: Fritz Etzold

Wo soll man parken, zu wenig Wasserfläche, warum kein 50-Meter-Becken, Gastronomie lieber im Erdgeschoss als oben bei der Sauna und vieles mehr – die Kritik an den Plänen zum Ganzjahresbad hat zahlreiche Facetten. Ein Hauptpunkt ist der geplante Standort am Karree Seel-, Sand- und Mühlstraße. Da könnte ein Bürgerentscheid ansetzen, schreibt Hans-Georg Meyer in einem Leserbrief. "Sind Sie der Ansicht, das geplante Ganzjahresbad soll an der Seelstraße gebaut werden?", lautet sein Vorschlag für die Frage eines möglichen Bürgerbegehrens.

Das ist rein rechtlich auch jetzt noch möglich, sagt Rechtsdirektor Jürgen Kohler. Wer einen Bürgerentscheid haben will, muss zunächst in einem Bürgerbegehren Unterschriften sammeln für eine Frage, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist, unter der Leitung von drei vertretungsberechtigten Personen. Bei Städten unter 50 000 Einwohnern müssen sieben Prozent der Wahlberechtigten das unterstützen, für Neumarkt wären das 2775 Unterschriften.

Dann hätte die Stadt einen Monat Zeit, über das Begehren zu befinden, indem die Unterschriften geprüft werden; außerdem wird geschaut, ob vertragliche Bindungen da sind, die ein Begehren aushebeln, weil etwa zu viel Steuergelder dabei verbrannt würden. Wenn es zulässig ist, muss innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid organisiert werden. Dann dürfte erst einmal auch nicht weitergebaut werden.

Ein Bürgerbegehren sei bis zur Baugenehmigung möglich, so Kohler. Die ist noch nicht erteilt, im Herbst 2016 hieß es, dass sie im März oder April 2017 erteilt werden soll.

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