Neumarkter OB schickt Straßenausbausatzung zum Landratsamt

5.11.2017, 13:00 Uhr
Im Zuge der Sanierung der Eberhard-Faber-Straße samt Einbau eines neues Stauraumkanals nahm in Neumarkt die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge so richtig Fahrt auf.

© Fritz-Wolfgang Etzold Im Zuge der Sanierung der Eberhard-Faber-Straße samt Einbau eines neues Stauraumkanals nahm in Neumarkt die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge so richtig Fahrt auf.

Nach der Satzung sollen die Anlieger kleinerer Straßen nur noch 51 Prozent der Kosten bezahlen, die bei der Sanierung anfallen. Aktuell sind es 65 Prozent. Die von CSU, SPD und Flitz beantragte Satzung beruht auf einem Vorschlag des Innenministers Joachim Herrmann.

Nach dem Stadtratsbeschluss sollen die niedrigeren Gebühren auch für die Straßen gelten, deren Anwohner im August noch keinen Bescheid bekommen hatten.

Auch OB Thomas Thumann und die UPW hatten trotz "schwerer juristischer Bauchschmerzen" geschlossen dafür gestimmt. Dabei geht es um zwei Fragen: Muss die Verkehrsbelastung aller Neumarkter Straßen untersucht werden, bevor die Satzung in Kraft treten kann? Und ist eine rückwirkende Geltung der Beitragssätze möglich?

Keine Vorab-Prüfung

Thumann hat sich mit beiden Fragen noch im August an die Kommunalaufsicht am Landratsamt gewandt. Die Antwort von Abteilungsleiterin Marion Robl, datiert vom 9. Oktober: Der OB habe keinesfalls das Recht, den Stadtratsbeschluss einfach nicht zu vollziehen. Und für eine nicht verabschiedete Satzung gebe es auch keine Vorab-Überprüfung.

Robl verweist den Oberbürgermeister auf die bayerische Gemeindeordnung Artikel 59,2. Er lautet: "Hält der erste Bürgermeister Entscheidungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse für rechtswidrig, so hat er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen und, soweit erforderlich, die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen."

Festgelegtes Verfahren

Ein genau festgelegtes Verfahren also. Gestern hat der OB nun den Beschluss beanstandet. Der Stadtrat hat seinen Beschluss vom August noch einmal bekräftigt. Dieses Mal allerdings gegen die Stimmen von OB und UPW – mit einer Ausnahme. Pedra Wittmann meinte: "Ich sage doch nicht erst hüh und dann hott."

Der Grüne Thomas Leykam, der im August als einziger gegen die Satzung "Herrmann 2" gestimmt hatte, blieb bei seiner Ablehnung, kritisierte aber das vom OB gewählte Verfahren. "Man hätte den Beschluss auch veröffentlichen können, so dass er rechtswirksam wird."

In diesem Fall nämlich würden die neuen Beiträge gelten, falls niemand dagegen klagt und anschließend möglicherweise ein Gericht die Satzung für rechtswidrig erklärt. Jetzt aber wird erst einmal die Rechtsaufsicht Stellung nehmen müssen. So lange gelten auf jeden Fall die derzeitigen hohen Beiträge.

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