Berufung? Revision? Da gibt es einen Unterschied!
13.3.2014, 15:45 UhrErstmal sind Berufung und Revision eines: Rechtsmittel, um ein Urteil anzuzweifeln, allerdings auf verschiedenen Grundlagen.
Mit Berufung ist die Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht gemeint. Das neue Gericht soll das gesprochene Urteil rechtlich und tatsächlich überprüfen. Das heißt, dass das Berufungsgericht durchaus die Beweisaufnahme wiederholen kann und seinerseits die Tatsachen feststellen muss.
Bei der Revision hingegen werden die Erkenntnisse des Ausgangsverfahren als gesetzt angenommen. Grundlage für eine Revisionsverhandlung ist die Verletzung des geltenden Rechts. In Ausnahmefällen kann aber auch hier eine erneute Beweisaufnahme durchgeführt werden.
Im Fall Honeß, hatten die Anwälte die freie Wahl. Sie hätten Berufung beim Oberlandesgericht einlegen können oder in Revision gehen. Sie tendeierten zur Revision, da sie den Sachverhalt nicht anzweifelten. Nun ist diese Überlegung hinfällig, da Hoeneß selbst auf den Einsatz von Rechtsmitteln verzichtet.
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