Keine Revision: Urteil gegen Hoeneß ist rechtskräftig

17.3.2014, 16:05 Uhr
Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Revision, das Urteil dürfte bald rechtskräftig werden - und Uli Hoeneß wandert damit endgültig ins Gefängnis.

© dpa Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Revision, das Urteil dürfte bald rechtskräftig werden - und Uli Hoeneß wandert damit endgültig ins Gefängnis.

Die Münchner Staatsanwaltschaft verzichtet im Verfahren gegen Uli Hoeneß auf Rechtsmittel. "Das Urteil in der Strafsache gegen Ulrich H. ist somit rechtskräftig“, teilte nun das Landgericht München II am Nachmittag mit.

Damit steht endgültig fest, dass der langjährige Präsident des FC Bayern München bald ins Gefängnis muss. "Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.03.2014 einlegen", hieß es in einer Mitteilung vom Montag. Eine Begründung lieferte die Behörden darin nicht.

Hoeneß' Weg ins Gefängnis: Das erwartet die Bayern-Legende

Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert. Dennoch akzeptiert die Behörde das mildere Urteil von Richter Rupert Heindl jetzt ohne weiteren Widerspruch.

Im anderen Fall hätte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall unter die Lupe und eine Entscheidung über die Revision treffen müssen. Unter Umständen wäre das Verfahren dann vor einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgerollt worden. Das Verfahren hätte sich dann noch lange hinziehen können.

Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Außerdem trat er als Präsident des FC Bayern und Aufsichtsratschef der FC Bayern AG zurück. "Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung", schrieb Hoeneß in einer persönlichen Erklärung, die auf der Homepage des FC Bayern veröffentlicht wurde. "Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich."

Haftantritt in sechs Wochen?

Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen - gemeinsam mit rund 550 anderen Strafgefangenen.

Nach Einschätzung der Münchner Staatsanwaltschaft wird Hoeneß diese Haftstrafe in etwa sechs Wochen antreten müssen. In etwa vier Wochen sei mit der schriftlichen Urteilsbegründung zu rechnen, sagte ein Sprecher der Justizbehörde am Montag in München. "Dann werden wir die Vollstreckung einleiten." Etwa zwei Wochen dauere es dann in der Regel, bis der Verurteilte seine Haftstrafe antreten muss. In Hoeneß' Fall wäre es dann nach Ostern so weit. "Es hängt aber alles davon ab, wie schnell wir die Akten bekommen", betonte der Sprecher.

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