Wer hat Vorfahrt? Altenhofer sind verunsichert

27.1.2017, 06:00 Uhr
Wer hat Vorfahrt? Altenhofer sind verunsichert

© Foto: Wolfgang Fellner

Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. Juni 2016, das den Neumarkter Nachrichten vorliegt. Danach sind die Schilder im Altenhof sind ihr Geld nicht wert. Ein junger Neumarkter war aus einer Stichstraße in die Mussinanstraße gefahren. Dabei stieß er mit einem von links kommenden Auto zusammen. Trotz der Rechts-vor-Links-Beschilderung muss er die Hälfte des Schadens tragen. Denn, so die Richter, die Stichstraßen seien gepflastert wie gewöhnliche Ausfahrten und deshalb nur untergeordnet.

Wie reagiert die Stadt auf dieses Urteil, wollte Grünen-Stadträtin Sigrid Steinbauer-Erler in der Sitzung wissen. Sie befürchtet, dass die als Abkürzung zwischen Altdorfer Straße und Münchener Ring beliebte Mussinanstraße zu einer „Rennstrecke“ wird, falls die bestehende Regelung nicht mehr gilt.

Urteil gilt nur für Einzelfall

OB Thomas Thumann betonte, dass es sich um einen Zivilprozess gehandelt habe. „Es ist eine Einzelfallentscheidung zur Verkehrssituation, die nicht die Rechtmäßigkeit des Schildes bewertet.“ Dies bedeutet, dass eine Entscheidung bei einer anderen Stichstraße wieder anders ausfallen kann.

Trotzdem sei man dran an der Sache, sagte Stadtbaumeister Matthias Seemann. „Wir versuchen gerade aktiv, das Urteil zu bekommen.“ Anschließend werde man prüfen, ob die Straßen umgebaut werden, ob andere Schilder angebracht werden oder ob es so bleibt, wie es ist.

„Die Anwohner in Altenhof sind verunsichert“, mahnte Steinbauer-Erler zur Eile. „Wir auch“, entgegneten unisono OB und Stadtbaumeister.

1 Kommentar