NSU-Prozess: Witwe und Tochter plädieren vor Gericht

21.11.2017, 08:35 Uhr
Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft für Beate Zschäpe gefordert und hält sie als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU-Trios für schuldig.

© Tobias Hase/dpa Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft für Beate Zschäpe gefordert und hält sie als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU-Trios für schuldig.

Die Witwe und die Tochter des im April 2006 ermordeten Kiosek-Betreibers Mehmet Kubasik wollen am Dienstag im NSU-Prozess plädieren. Die beiden Frauen sind die ersten unmittelbaren Angehörigen eines Mordopfers des "Nationalsozialistischen Untergrunds", die in dem Mammutverfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer in den Schlussvorträgen das Wort ergreifen.

Erwartet werden in den kommenden Monaten rund 50 Plädoyers von Nebenklägern. Für die meisten werden jedoch Anwälte auftreten.

Mehmet Kubasik war Betreiber eines Kiosks in Dortmund. Er war das achte Mordopfer der beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Nur zwei Tage darauf verübten sie in Kassel den neunten und letzten Mord der sogenannten "Ceska"-Serie. Das Motiv für diese neun Morde war Fremdenhass.

Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft für sie gefordert und hält sie als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU-Trios für schuldig. Zschäpe war kurz nach dem Auffliegen der Gruppe festgenommen worden. Ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich nach einem gescheiterten Banküberfall im November 2011 das Leben genommen.