ARD/ZDF-Rundfunkbeitrag: So nicht!

17.7.2018, 12:05 Uhr
Am Mittwoch urteilt das Bundesverfassungsgericht zum Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio. (Symbolbild)

© Arno Burgi (dpa) Am Mittwoch urteilt das Bundesverfassungsgericht zum Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio. (Symbolbild)

Ich habe keinen Fernseher mehr. Oder genauer gesagt: keinen funktionierenden mehr. Wenn die Giganten der Unterhaltungselektronik-Branche geglaubt haben, mich mit der DVB-T-Abschaltung zum Kauf eines neuen Fernsehers zu zwingen, dann kennen sie mich als Konsumenten ziemlich schlecht. Zwingen lasse ich mich nämlich ungern.

Das ist auch der Grund, warum ich mit dem Rundfunkbeitrag so meine Probleme habe. Nicht weil ich einen gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehne, nicht weil ich kein ARD oder ZDF schauen will - sondern weil ich gerne selbst darüber entscheiden würde, welches Angebot ich nutze (und dann auch bezahle) - und welches nicht. Das ist schließlich eines der Grundprinzipien einer Marktwirtschaft. Oder: Sollte es sein.

Schon der alte GEZ-Beitrag hat mir und allen anderen Bürgern nur eine Illusion dieser (Entscheidungs-)Freiheit gelassen. Denn der Besitz eines TV-Geräts war kein Beweis, dass jemand tatsächlich ZDF oder ARD schaut. Der heutige Rundfunkbeitrag versucht nicht einmal mehr, diese Illusion aufrecht zu erhalten. Jetzt heißt es nur noch: Jeder Haushalt muss zahlen. Und das nicht zu wenig: 17,50 Euro im Monat ist deutlich mehr, als Streamingdienste verlangen. 

Karlsruhe entscheidet: Eine Gebühr - oder doch eine Steuer?

Wenn jeder zahlen muss, unabhängig von der Nutzung, dann handelt es sich aber nicht mehr um eine Gebühr. Sondern um eine Steuer. Nur ist kaum ein Politiker bereit, so ehrlich zu sein und das zuzugeben. Vielleicht sorgen am morgigen Mittwoch aber die Bundesverfassungsrichter für diese Ehrlichkeit.

Sie entscheiden nach Jahren des Streits über genau diese Frage: Handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht vielmehr um eine Steuer? Wäre das der Fall, hätten die Länder, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgesetzt haben, keine Gesetzgebungskompetenz.

Ist es realistisch, dass es so kommen wird? Ich glaube nicht. Schon die Landesverfassungsgerichte, die sich mit dem Rundfunkbeitrag befasst haben, fanden daran nichts auszusetzen. Macht es Karlsruhe genauso, dann müssen die Bürger also weiter warten - auf mehr Ehrlichkeit. Und auf mehr Freiheit sowieso.

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