Darum geht es im neuen EU-Gesetz zum Urheberrecht

15.2.2019, 10:17 Uhr
Im Zentrum der Diskussion um das neue EU-Recht standen vor allem zwei Dinge: das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Artikel 11 und die Einführung sogenannter Upload-Filter in Artikel 13 der Reform. Es ging nach Einschätzung der Kritiker um nichts weniger als die Zukunft des Internets in seiner heutigen Form. Die Einigung berge die Gefahr, „das Internet, wie wir es kennen, ausschließlich in die Hände der Technologie- und Medienriesen zu legen“, sagte die Piraten-Europapolitikerin Julia Reda. Rund fünf Millionen Menschen unterschrieben eine Petition, die sich gegen Teile der Reform richtet. Von allen Seiten wurde versucht, Einfluss auf das Vorhaben zu nehmen. Google, aber auch Wikipedia und Digitalverbände stemmten sich dagegen, Presseverlage, Medienunternehmen und Start-ups sprachen sich vehement dafür aus.
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Warum ist das Urheberrecht so brisant?

Im Zentrum der Diskussion um das neue EU-Recht standen vor allem zwei Dinge: das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Artikel 11 und die Einführung sogenannter Upload-Filter in Artikel 13 der Reform. Es ging nach Einschätzung der Kritiker um nichts weniger als die Zukunft des Internets in seiner heutigen Form. Die Einigung berge die Gefahr, „das Internet, wie wir es kennen, ausschließlich in die Hände der Technologie- und Medienriesen zu legen“, sagte die Piraten-Europapolitikerin Julia Reda. Rund fünf Millionen Menschen unterschrieben eine Petition, die sich gegen Teile der Reform richtet. Von allen Seiten wurde versucht, Einfluss auf das Vorhaben zu nehmen. Google, aber auch Wikipedia und Digitalverbände stemmten sich dagegen, Presseverlage, Medienunternehmen und Start-ups sprachen sich vehement dafür aus. © Soeren Stache/dpa

Als die EU-Kommission 2016 den Vorschlag für neue Regeln machte, wollte sie das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. „Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten“, sagte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Denn Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechte-Inhaber erstellen unter teils großem Aufwand Inhalte, die online verbreitet werden – verdienen daran mitunter aber wenig.
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Was soll die Reform bringen?

Als die EU-Kommission 2016 den Vorschlag für neue Regeln machte, wollte sie das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. „Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten“, sagte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Denn Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechte-Inhaber erstellen unter teils großem Aufwand Inhalte, die online verbreitet werden – verdienen daran mitunter aber wenig. © Julian Stratenschulte/dpa

Zum einen sollen Zeitungsverlage und Autoren mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen. Zum anderen werden Plattformen wie die Google-Tochter YouTube nach Artikel 13 stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürfen nicht hochgeladen werden.
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Wie sieht die Einigung nun aus?

Zum einen sollen Zeitungsverlage und Autoren mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen. Zum anderen werden Plattformen wie die Google-Tochter YouTube nach Artikel 13 stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürfen nicht hochgeladen werden. © Nicolas Armer/dpa

Ausgenommen sind Seiten, die drei Kriterien erfüllen: Sie müssen jünger als drei Jahre sein, dürfen einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben. In der Realität betrifft das nur wenige Plattformen. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro gefordert. Das soll vor allem Start-ups und junge Firmen schützen.
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Wie sieht die Einigung nun aus?

Ausgenommen sind Seiten, die drei Kriterien erfüllen: Sie müssen jünger als drei Jahre sein, dürfen einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben. In der Realität betrifft das nur wenige Plattformen. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro gefordert. Das soll vor allem Start-ups und junge Firmen schützen. © Jens Büttner dpa/lmv

Sie warnen, Plattformen müssten wegen Artikel 13 Upload-Filter einsetzen. Diese sind zwar nicht explizit in der Reform erwähnt. Allerdings müssen die Unternehmen alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Kritiker aus fast allen Parteien befürchten, dass die Filter auch legale Inhalte wie Parodien oder Zitate blockieren – und so die freie Meinungsäußerung einschränken. "Wenn das Parlament nun auch grünes Licht erteilt, werden die Zensurmaschinen im Internet bald Realität", sagte etwa die Linke Europaabgeordnete Martina Michels.
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Was sagen die Kritiker?

Sie warnen, Plattformen müssten wegen Artikel 13 Upload-Filter einsetzen. Diese sind zwar nicht explizit in der Reform erwähnt. Allerdings müssen die Unternehmen alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Kritiker aus fast allen Parteien befürchten, dass die Filter auch legale Inhalte wie Parodien oder Zitate blockieren – und so die freie Meinungsäußerung einschränken. "Wenn das Parlament nun auch grünes Licht erteilt, werden die Zensurmaschinen im Internet bald Realität", sagte etwa die Linke Europaabgeordnete Martina Michels. © Sebastian Kahnert/dpa

Auch die deutsche Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) hatte sich gegen Upload-Filter ausgesprochen – und auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD verwiesen. Darin wird die Verpflichtung zu Filtern als "unverhältnismäßig" abgelehnt. Axel Voss (CDU), der die Verhandlungen für das Parlament führte, betonte hingegen, die Einigung habe "nichts mit 'Filtern' zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtsfreier Räume im Internet propagiert wird".
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Was sagen die Kritiker?

Auch die deutsche Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) hatte sich gegen Upload-Filter ausgesprochen – und auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD verwiesen. Darin wird die Verpflichtung zu Filtern als "unverhältnismäßig" abgelehnt. Axel Voss (CDU), der die Verhandlungen für das Parlament führte, betonte hingegen, die Einigung habe "nichts mit 'Filtern' zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtsfreier Räume im Internet propagiert wird". © Christophe Gateau/dpa

Gegner der jetzigen Pläne verweisen auch auf Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht – doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (im Bild Bundeskanzlerin Angela Merkel, die bei einem Kongress des Verbandes spricht) begrüßten die Einigung dennoch als "große Chance für unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära".
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Was sagen die Kritiker?

Gegner der jetzigen Pläne verweisen auch auf Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht – doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (im Bild Bundeskanzlerin Angela Merkel, die bei einem Kongress des Verbandes spricht) begrüßten die Einigung dennoch als "große Chance für unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära". © Wolfgang Kumm/dpa

Nicht ganz. Die Einigung vom Mittwoch muss noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das reine Formsache. Die Copyright-Reform erhitzt die Gemüter aber besonders – vor allem im Parlament ist mit Widerstand zu rechnen. Denn das wollte bei Artikel 13 eine großzügigere Ausnahme. Wenn das Plenum sich dagegenstellt, scheitert die Reform doch noch. Gegner des Vorhabens haben schon angekündigt, am 23. März in ganz Deutschland gegen das Vorhaben auf die Straße zu gehen. Google will die Richtlinie nach eigenen Angaben nun eingehend im Detail analysieren und dann über die nächsten Schritte entscheiden. Das werde aber "einige Zeit dauern".
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Ist das letzte Wort gesprochen?

Nicht ganz. Die Einigung vom Mittwoch muss noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das reine Formsache. Die Copyright-Reform erhitzt die Gemüter aber besonders – vor allem im Parlament ist mit Widerstand zu rechnen. Denn das wollte bei Artikel 13 eine großzügigere Ausnahme. Wenn das Plenum sich dagegenstellt, scheitert die Reform doch noch. Gegner des Vorhabens haben schon angekündigt, am 23. März in ganz Deutschland gegen das Vorhaben auf die Straße zu gehen. Google will die Richtlinie nach eigenen Angaben nun eingehend im Detail analysieren und dann über die nächsten Schritte entscheiden. Das werde aber "einige Zeit dauern". © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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