Endlich: Neue Regeln für Vergabe von Medizinstudienplätzen

14.2.2018, 20:05 Uhr
Wer darf Medizin studieren und wer nicht? Die Parameter dafür werden jetzt neu justiert.

© dpa Wer darf Medizin studieren und wer nicht? Die Parameter dafür werden jetzt neu justiert.

Und sie bewegt sich doch, die Politik. Jahrzehntelang wurde die Praxis zur Vergabe von Medizinstudienplätzen nicht angetastet. Wer ein 1,0-Abi hatte, hatte allergrößte Chancen auf eine Karriere als Arzt oder Ärztin. Dass so mancher mit einem Schnitt von 2,5 - was ja auch kein schlechtes Abitur ist - bis zu sieben Jahre auf einen Studienplatz warten musste, obwohl er menschlich (oder sogar fachlich) vielleicht weitaus geeigneter für diesen Job wäre, wurde nicht beachtet.

Das soll sich nun ändern, und es ist auch allerhöchste Zeit. Nach der Klage zweier abgelehnter Studienbewerber vor dem Bundesverfassungsgericht müssen die Zulassungsverfahren zum Medizinstudium verändert werden - mit dem Ziel, dass die Vergabe der Plätze transparenter und vergleichbarer wird. Daran wollen die Länder rasch arbeiten, ist zu hören. Auch die Auswahlverfahren an den Universitäten müssen laut Karlsruhe überarbeitet werden.

Das geltende System begünstigt einen gewissen Typ Mensch: Hochbegabte, sehr strebsame Schüler oder solche mit extremem Sitzfleisch und einem Talent zum Auswendiglernen haben aktuell bessere Chancen, Ärzte zu werden als solche, die zwar gute Schüler waren, aber nie die absoluten Spitzennoten hatten. Wohl gemerkt: In der Regel. Ein Super-Abi ist aber nicht automatisch gleichbedeutend mit "sozial kompetent", wie es das bisherige System unterstellte. Ein guter Arzt muss indes auch den Menschen hinter dem rein medizinischen Befund sehen und auf ihn eingehen können.

Das müssen die Hochschulen und Bundesländer bald stärker gewichten, und das ist gut so. Wie das genau aussehen soll, ist noch im Ungefähren. Aber Ideen gibt es schon. So wäre es doch zu überlegen, ob nicht jene, die nach dem Abitur beispielsweise eine Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflege absolvieren oder drei Jahre als Rettungssanitäter Dienst schieben, bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt werden, auch wenn ihre Noten mit denen von Top-Schülern nicht mithalten können.

Das wäre ein erster Schritt hin zu einem an der Praxis orientierten Auswahlprinzip, weg vom reinen Notenschnitt. Wer darüber nachdenkt, kommt unweigerlich ins Kopfschütteln darüber, dass das nicht schon längst erkannt und geändert wurde.

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