Klage von Ungarn und Slowakei abgewiesen: Richtig so!

6.9.2017, 12:19 Uhr
Die Flüchtlingsverteilung in der EU ist rechtens - jetzt müssen auch Ungarn und die Slowakei sie umsetzen.

© Sandor Ujvari (dpa) Die Flüchtlingsverteilung in der EU ist rechtens - jetzt müssen auch Ungarn und die Slowakei sie umsetzen.

902 Flüchtlinge für die Slowakei, 1294 für Ungarn: Das sind nun wirklich keine Zahlen, die ein Land überfordern würden. Aber es ging den Regierungen ja auch nicht ums Mögliche, sondern um schlichte Innenpolitik. Sie spielen ihren Bürgern politische Härte vor und tun so, als würden sie sie vor den Befehlen böser Bürokraten beschützen.

Zuerst, indem sie 2015, gemeinsam mit Rumänien und Tschechien, gegen einen Beschluss der EU-Innenminister stimmten. Demnach sollten 120.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf andere EU-Länder umverteilt werden - lächerlich wenige, wenn man die Gesamtzahl anguckt, aber immerhin ein Anfang. Dann, indem sie gegen den Beschluss klagten.

Jetzt hat der Europäische Gerichtshof ihre Klage abgewiesen, völlig zu recht. Innerhalb der EU darf man ein Mindestmaß an Solidarität erwarten. Und der Witz ist ja, dass gerade auch Ungarn und die Slowakei regelmäßig Hilfe (sprich: Geld) aus Brüssel einfordern und erhalten. Die aktuelle Forderung Victor Orbáns, die EU solle doch seine Grenzmauer mitfinanzieren, ist ja nur ein besonders dreistes Beispiel von vielen. Immer nur nehmen und nicht geben - so kann keine Partnerschaft auf Dauer funktionieren.

Positive Nebenwirkung

Spannend wird sein, ob die beiden Länder sich der Gerichtsentscheidung beugen (die für sie eine herbe Schlappe bedeutet) oder es, wie ja schon öfter geschehen, auf ein Vertragsverletzungsverfahren ankommen lassen. Auch Polen weigert sich bisher, Flüchtlinge aufzunehmen. Es ist wohl nicht allzu spekulativ, davon auszugehen, dass den anderen EU-Staaten noch ein harter Kampf bevorsteht.

Für sie hat die Entscheidung aber immerhin eine nette Nebenwirkung: Die Richter machten klar, dass die EU-Minister ihren Beschluss so fällen durften - und ein formelles Gesetz, das die nationalen Parlamente beteiligt, nicht nötig war. Wenn es das nächste Mal um die Verteilung von Flüchtlingen geht, können die Abtrünnigen also wieder überstimmt werden.

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