Kommentar zum Berliner Autoraser-Urteil: War das Mord?

27.2.2017, 18:30 Uhr
Kommentar zum Berliner Autoraser-Urteil: War das Mord?

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Dieses Urteil ist ein Fanal. Zweimal lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, begangen durch gemeingefährliche nächtliche Raserei. Hätte das Volk entscheiden dürfen, wie es im Theaterstück "Terror" praktiziert wird, dann wäre wohl derselbe Spruch herausgekommen wie am Montag am Berliner Landgericht. Denn der Zorn der Bürger über junge Männer, die mit ihrem Wettrasen beinahe jede Nacht irgendwo in Deutschland das Leben anderer gefährden, ist riesengroß.

Rein rechtstheoretisch war das Urteil möglich, wenn auch ungewöhnlich. Man muss nicht zwingend die Absicht haben, eine konkrete Person (wie hier einen 69 Jahre alten Mann) zu töten, um einen Mord zu begehen. Es reicht aus, den Tod anderer Menschen billigend in Kauf zu nehmen. In der Praxis dürfte es der Spruch trotzdem schwer haben, das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zu überstehen.

Ob nun aber die Tat in letzter Konsequenz das strafrechtliche Etikett "Mord" erhalten wird oder nicht, das spielt gar nicht die entscheidende Rolle. Wichtig ist, dass die Gerichte endlich dazu übergehen, den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen und drakonisch harte Strafen gegen die Autoraser auszusprechen. Bisher hat das die Justiz - wie in den beiden Nürnberger Fällen - nicht immer getan.

So bleibt jetzt die Hoffnung auf die Generalprävention – die Abschreckung möglicher Nachahmer. Dass jetzt zwei Raser als Mörder verurteilt wurden, dürfte in der Szene zumindest für ein gewisses Nachdenken sorgen. Auch wenn die meisten dieser schrecklich dummen, testosterongesteuerten jungen Männer weiterhin überzeugt sein werden, ihnen könne so etwas niemals passieren.

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