NetzDG: Wenn Twitter in die Richter-Rolle schlüpft

10.1.2018, 12:30 Uhr
Sorgt mit dem Gesetz gegen Hass im Netz für Diskussionen: Bundesjustizminister Heiko Maas.

© Gregor Fischer/dpa Sorgt mit dem Gesetz gegen Hass im Netz für Diskussionen: Bundesjustizminister Heiko Maas.

Es ist ja nicht so, dass es keine Warnungen gegeben hätte. Auch an dieser Stelle wurde bereits im Zuge der Verabschiedung des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" im vergangenen Jahr die Befürchtung artikuliert, dass es die Meinungsfreiheit im Internet einschränken könnte. Eine Befürchtung, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2018 nun zu bewahrheiten scheint.

Es mag widerlich sein, was die AfD-Politikerin Beatrix von Storch zum Jahreswechsel getwittert hat. Ob es den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, das ist aber eine Frage für die Justiz. Und keine, über die ein Privatunternehmen richten sollte. Genau das hat Twitter aber mit der Löschung des Beitrags getan. Dass Twitter damit völlig rational handelte, offenbart, wie schlecht das NetzDG konstruiert ist.

Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit

Das Ministerium von SPD-Justizminister Heiko Maas glaubte, das Problem von volksverhetzenden Beiträgen im Netz damit zu lösen, Twitter oder Facebook hohe Bußgelder anzudrohen, wenn sie strafbare Beiträge nicht schnell genug löschen. Die Folge der Regelung: In fraglichen Fällen löscht der Kurzmitteilungsdienst lieber einen Beitrag zu viel - denn wieso sollte ein profitorientiertes Unternehmen das Risiko einer Millionenbuße eingehen?

Die Plattformbetreiber entschieden "im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit"; an die Stelle des Rechtsstaats trete eine "private Medienpolizei", kritisiert deswegen der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. Twitter-Mitarbeiter übernähmen die Aufgabe von Richtern, sagt AfD-Chef Alexander Gauland. Seine Partei will das Gesetz abschaffen, die FDP ebenso. Einige Grünen-Politiker und selbst Ex-CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich stimmen in diese Forderung ein.

Allein die Ähnlichkeit der Argumente all dieser Akteure, die sonst nicht gerade im Verdacht stehen, gemeinsame Sache zu machen, sollte Heiko Maas zu denken geben. Er sollte das Gesetz dringend zurücknehmen.

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