Kommentar: Verbot hätte NPD-Opfermythos befeuert

17.1.2017, 10:10 Uhr
Eine NPD-Flagge: Die Partei ist vom Bundestag so weit weg wie FDP-Chef Christian Lindner von der Kanzlerschaft.

© dpa Eine NPD-Flagge: Die Partei ist vom Bundestag so weit weg wie FDP-Chef Christian Lindner von der Kanzlerschaft.

Dass die NPD stark bei Wahlen abgeschnitten hat, ist ziemlich lange her. Die Partei verfü­gt über keinen einzigen Sitz in einem Landtag mehr und hat bundesweit gerade einmal noch 340 Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte in ihren Reihen, vor allem im Osten Deutschlands. Vom Bundestag ist sie so weit entfernt wie FPD-Chef Christian Lindner von der Kanzlerschaft.

Nun könnte man angesichts dessen argumentieren, es würde fast keine Rolle spielen, ob die Partei noch zu Wahlen antreten darf. Das wäre aber ein fataler Fehlschluss. Die NPD mittels eines Parteienverbots von Abstimmungen auszuschließen, hätte dazu geführt, dass der alte rechte Opfermythos befeuert würde, wonach das "System" alles dafür tut, die Partei und den "wahren Volkswillen", dessen Stimme zu sein sie sich anmaßt, zu unterdrücken. Ein Verbot wäre von der NPD genau so interpretiert worden. Gut, dass Karlsruhe darauf verzichtet hat.

Dagegen entlarvt fast jede Wahl, an der die Partei teilnimmt, entlarven jene wenigen Wählerstimmen, die sie auf sich vereint, dass die NPD nur eines ist: eine quasi bedeutungslose Kleinpartei. Von wegen Stimme des Volkes.

Natürlich: Ein Verbot hätte die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung abgeschnitten. Für viele mag es unerträglich erscheinen, dass Steuergelder einer rechtsextremen Partei zugute kommen. Aber eine Demokratie hält auch das aus.

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