Paragraf 219a wird gelockert: Die gute Nachricht des Tages

29.1.2019, 14:54 Uhr
Manchmal braucht ein Aufreger-Thema nur vier Zeichen: 219a.

© Michael Schick, epd Manchmal braucht ein Aufreger-Thema nur vier Zeichen: 219a.

Manchmal braucht ein Aufreger-Thema nur vier Zeichen: 219a. Das ist die Stelle im Strafgesetzbuch, die Werbung für Abtreibungen verbietet und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Für die einen steht sie für eine weitere Benachteiligung von Frauen. Für andere ist sie eine der letzten Bastionen traditioneller Werte, in der ungeborenes Leben mehr zählt als der Wunsch einer Schwangeren, (noch) kein Kind auf die Welt zu bringen.

Vor diesem Hintergrund muss man das zähe Ringen der GroKo um einen einzelnen Paragrafen verstehen. Am Ende hat sich die SPD ein Stück weit durchgesetzt: Zwar bleibt der 219a erhalten und mit ihm das prinzipielle Werbeverbot. Doch Kliniken und Ärzte, die abtreiben, dürfen künftig über diese banale Tatsache informieren. Zudem sollen Schwangere über eine amtliche Liste sehen können, wer in ihrer Nähe Abtreibungen durchführt.

Das ist eine gute Nachricht. Weil Ärzte keine Strafverfolgung mehr befürchten müssen, wenn sie auf einen Teil ihres professionellen Angebots aufmerksam machen. Was auch jenen Medizinern helfen kann, die aus ethischen oder praktischen Gründen keine Schwangerschaften beenden wollen – bei ihnen schlagen Betroffene künftig gar nicht erst auf.

Vor allem aber ist es ein Fortschritt für Frauen. Kaum eine macht sich eine solche im wahrsten Sinne des Wortes lebensverändernde Entscheidung leicht. Wer kann, beschafft sich Informationen über den Eingriff und diejenigen, die ihn vornehmen – und dabei spielt das Internet heute, wie bei vielen Gesundheitsthemen, eine zentrale Rolle. Dass dieser Prozess nun ein wenig erleichtert wird, ist schlicht und einfach zeitgemäß. Treffen muss die Entscheidung weiterhin jede für sich.

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