Streit um Frauenparkplätze: Ein Urteil mit lauter Gewinnern

23.1.2019, 16:58 Uhr
Sind Frauenparkplätze diskriminierend? Damit musste sich das Verwaltungsgericht München beschäftigen.

© Foto: Sebastian Kahnert / dpa Sind Frauenparkplätze diskriminierend? Damit musste sich das Verwaltungsgericht München beschäftigen.

Das ist mal ein Urteil, bei dem sich alle als Gewinner fühlen können. Die Stadt Eichstätt, weil sie ihre einmal ausgewiesenen Frauenparkplätze behalten darf - und ihre Intention dahinter nur etwas bessern erläutern muss. Und der Kläger aus dem Rheinland, der sich durch eine Begrifflichkeit als Mann diskriminiert fühlte - und alle Frauen gleich mit, weil "Frauenparkplätze" schließlich suggerierten, dass deren Nutzerinnen per se schwach und schutzlos seien.

Während sich die Twittergemeinde fragt, was wohl einen Mann umtreibt, der sich von Parkplätzen diskriminiert fühlt, steckt durchaus ein ernster Kern in dieser vordergründig etwas absurden Debatte. Gewalt gegen Frauen ist ein Fakt in Deutschland. Das hat die Stadt Eichstätt bei der Einrichtung der Frauenparkplätze noch einmal betont - schließlich war dort eine junge Frau vergewaltigt worden, weshalb sich die Verwaltung überhaupt erst bemüßigt fühlte, etwas zu unternehmen.

Bitte rational und nicht bloß emotional

Allerdings, und das geht völlig unter: Männer hätten, wenn man in die Statistik blickt, einen weitaus größeren Anspruch auf "Männerparkplätze" - denn sie werden sehr viel häufiger Opfer von Gewaltverbrechen im öffentlichen Raum, ganz egal ob man von Mord, Totschlag, Raub oder Körperverletzung spricht. Was die Statistik freilich auch hergibt: Frauen werden weitaus öfter Opfer sexueller Übergriffe - aber in den allermeisten Fällen geschieht das daheim, nicht etwa in Parkhäusern.

Hätte der Kläger also argumentiert, dass er sich diskriminiert fühlte, weil niemand seine Ängste ernst nimmt, die (statistisch betrachtet weitaus weniger berechtigten) Ängste der Frauen aber schon, dann wäre das einer gewissen (wenn auch verqueren) Logik gefolgt. So aber bleibt der Eindruck, dass da ein Rechthaber prozessiert und am Ende sogar noch ein bisschen recht bekommen hat, weil die Stadt Eichstätt nun ihre Schilder besser erläutern muss. Was doppelt absurd ist, da die Kommune ohnehin keine Handhabe hat, das Auto eines Mannes zu entfernen, der seinen Wagen auf einem Frauenparkplatz abstellt.

Was zeigt uns der Vorgang? a) Dass die Debatte um Geschlechterprivilegien augenscheinlich intensiver geführt werden muss als bisher. Dann aber bitte rational und nicht bloß emotional. b) Dass Frauenparkplätze völlig in Ordnung sind, weil dahinter eine Art moralisches Postulat steht und es ganz sicher nicht um Diskriminierung in die eine oder in die andere Richtung geht. Und dass es c) wünschenswert wäre, dass wir an den Punkt gelangen, an dem wir überhaupt keine besonderen Schutzzonen brauchen, sondern Frauen (und Männer!) sich jederzeit überall sicher fühlen können. Das können wohl alle unterschreiben.

Verwandte Themen


15 Kommentare