Von Chlorhühnchen bis Bankenregelung: Alles rund um TTIP

30.9.2015, 06:00 Uhr
Das geplante Freihandelsabkommen TTIP steht für "Transatlantic Trade And Investment Partnership" und wird seit 2013 zwischen der EU und den USA verhandelt. Sollte der Vertrag unterzeichnet werden, würde die weltgrößte Freihandelszone mit rund 800 Millionen Verbrauchern geschaffen. Zölle sollen wegfallen und sogenannte Handelshemmnisse, beispielsweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen, Hygienebestimmungen oder Zulassungstests für einzelne Produkte, sollen weitgehend harmonisiert werden.
1 / 10

Was ist TTIP?

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP steht für "Transatlantic Trade And Investment Partnership" und wird seit 2013 zwischen der EU und den USA verhandelt. Sollte der Vertrag unterzeichnet werden, würde die weltgrößte Freihandelszone mit rund 800 Millionen Verbrauchern geschaffen. Zölle sollen wegfallen und sogenannte Handelshemmnisse, beispielsweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen, Hygienebestimmungen oder Zulassungstests für einzelne Produkte, sollen weitgehend harmonisiert werden. © dpa

Beide Seiten, EU und USA, erhoffen sich daher von TTIP einen Schub für ihre Exportwirtschaft und den Arbeitsmarkt. Kritiker des Abkommens sehen in dem Vertrag, der hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, jedoch eine Gefahr für Demokratie und Rechtstaat. Einige große Themen dominieren die Debatte über TTIP, sowohl zwischen den Amerikanern und den Europäern als auch zwischen Gegnern und Befürwortern des Vertrags.
2 / 10

Was ist das TTIP?

Beide Seiten, EU und USA, erhoffen sich daher von TTIP einen Schub für ihre Exportwirtschaft und den Arbeitsmarkt. Kritiker des Abkommens sehen in dem Vertrag, der hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, jedoch eine Gefahr für Demokratie und Rechtstaat. Einige große Themen dominieren die Debatte über TTIP, sowohl zwischen den Amerikanern und den Europäern als auch zwischen Gegnern und Befürwortern des Vertrags. © Angelika Warmuth (dpa)

Besonders umstritten, auch unter Experten, ist der Internationale Investitionsschutz. Das sind Klauseln im Vertrag, die verhindern sollen, dass ausländische Unternehmen in einem Staat diskriminiert, benachteiligt oder beispielsweise enteignet werden. Den sogenannten ISDS "erfunden" hat Deutschland in den 50er Jahren. Er ist in praktisch allen Freihandelsverträgen enthalten, die Deutschland aber auch die EU geschlossen hat.
3 / 10

Die Streitpunkte: ISDS

Besonders umstritten, auch unter Experten, ist der Internationale Investitionsschutz. Das sind Klauseln im Vertrag, die verhindern sollen, dass ausländische Unternehmen in einem Staat diskriminiert, benachteiligt oder beispielsweise enteignet werden. Den sogenannten ISDS "erfunden" hat Deutschland in den 50er Jahren. Er ist in praktisch allen Freihandelsverträgen enthalten, die Deutschland aber auch die EU geschlossen hat. © colourbox.de

Die Klauseln ermöglichen Unternehmen auch, gegen staatliche Regulierung zu klagen, sollten sie davon negativ betroffen sein. Solche Prozesse finden bislang vor Schiedstribunalen statt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Kritiker bemängeln den rechtlichen Sonderweg für die Unternehmen und die fehlende Transparenz. Befürworter pochen auf Rechtsicherheit in Bezug auf ihre Investitionen.
4 / 10

Die Streitpunkte: ISDS

Die Klauseln ermöglichen Unternehmen auch, gegen staatliche Regulierung zu klagen, sollten sie davon negativ betroffen sein. Solche Prozesse finden bislang vor Schiedstribunalen statt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Kritiker bemängeln den rechtlichen Sonderweg für die Unternehmen und die fehlende Transparenz. Befürworter pochen auf Rechtsicherheit in Bezug auf ihre Investitionen. © dpa

Sie spielen eine herausragende Rolle im weltweiten Handel, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie. Sie garantieren Unternehmen, vereinfacht ausgedrückt, dass ihre neu erfundenen Produkte für eine bestimmte Dauer vor Nachahmung und Wettbewerb geschützt sind - sie ermöglichen gewissermaßen eine Monopolstellung. Unternehmen pochen weltweit auf diesen Schutz mit dem Argument, dass sich teure Forschung und Innovationen nur so rechnen.
5 / 10

Streitpunkt: Markenrechte

Sie spielen eine herausragende Rolle im weltweiten Handel, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie. Sie garantieren Unternehmen, vereinfacht ausgedrückt, dass ihre neu erfundenen Produkte für eine bestimmte Dauer vor Nachahmung und Wettbewerb geschützt sind - sie ermöglichen gewissermaßen eine Monopolstellung. Unternehmen pochen weltweit auf diesen Schutz mit dem Argument, dass sich teure Forschung und Innovationen nur so rechnen. © dpa

Daher setzt sich die europäische Pharmalobby dafür ein, geistige Eigentumsrechte als Investment zu klassifizieren - so dass sie unter die Investitionsschutzklauseln fallen. Kritikern bereitet dieses Bestreben Sorge: Will ein Staat beispielsweise die Preise für ein bestimmtes Medikament im öffentlichen Interesse deckeln, könnte ein Unternehmen wegen Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte vor einem Schiedsgericht hohen Schadenersatz fordern, so die Befürchtung.
6 / 10

Streitpunkt: Geistiges Eigentum

Daher setzt sich die europäische Pharmalobby dafür ein, geistige Eigentumsrechte als Investment zu klassifizieren - so dass sie unter die Investitionsschutzklauseln fallen. Kritikern bereitet dieses Bestreben Sorge: Will ein Staat beispielsweise die Preise für ein bestimmtes Medikament im öffentlichen Interesse deckeln, könnte ein Unternehmen wegen Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte vor einem Schiedsgericht hohen Schadenersatz fordern, so die Befürchtung. © dpa

Sogenannte GVO (auf englisch GMO) sind vor allem europäischen Verbrauchern ein Dorn im Auge. Insbesondere in Deutschland lehnen Viele genetisch modifizierte Nahrungs- bzw. Futtermittel oder Herstellungsverfahren ab, die GVO benötigen. EU-weit besteht eine Kennzeichnungspflicht für solche Produkte, ebenso ein Rückverfolgbarkeitssystem für einzelne Produktionsschritte. US-Konzerne setzen sich seit Jahren für eine lockerere Gesetzgebung der EU in diesem Bereich ein. Zwar betonen die EU-Verhandler, dass GVO nicht auf der Verhandlungsagenda stünden. Doch Recherchen von lobbykritischen Organisationen legen nahe, dass im Rahmen der TTIP-Runden wohl doch über GVO geredet wird.
7 / 10

Streitpunkt: Genveränderte Organismen

Sogenannte GVO (auf englisch GMO) sind vor allem europäischen Verbrauchern ein Dorn im Auge. Insbesondere in Deutschland lehnen Viele genetisch modifizierte Nahrungs- bzw. Futtermittel oder Herstellungsverfahren ab, die GVO benötigen. EU-weit besteht eine Kennzeichnungspflicht für solche Produkte, ebenso ein Rückverfolgbarkeitssystem für einzelne Produktionsschritte. US-Konzerne setzen sich seit Jahren für eine lockerere Gesetzgebung der EU in diesem Bereich ein. Zwar betonen die EU-Verhandler, dass GVO nicht auf der Verhandlungsagenda stünden. Doch Recherchen von lobbykritischen Organisationen legen nahe, dass im Rahmen der TTIP-Runden wohl doch über GVO geredet wird. © dpa

Nach der jüngsten Finanzkrise ist das Thema ein heißes Eisen. Die USA haben in diesem Sektor strengere Anforderungen, beispielsweise an die Höhe von Eigenkapital der Banken, als die Europäische Union. In Amerika dürfen zudem riskantete Anlage-, Versicherungs- oder Bankprodukte nicht mehr verkauft werden - was die großen europäischen Geldhäuser schmerzt.
8 / 10

Streitpunkt: Bankregulierung

Nach der jüngsten Finanzkrise ist das Thema ein heißes Eisen. Die USA haben in diesem Sektor strengere Anforderungen, beispielsweise an die Höhe von Eigenkapital der Banken, als die Europäische Union. In Amerika dürfen zudem riskantete Anlage-, Versicherungs- oder Bankprodukte nicht mehr verkauft werden - was die großen europäischen Geldhäuser schmerzt. © colourbox.de

Bildung, Wasserversorgung, Müllentsorgung - einige EU-Länder haben bereits mit Privatisierungen in diesen Bereichen experimentiert. Einige, darunter Frankreich, rudern aber wieder zurück. TTIP-Gegner fürchten, dass durch das TTIP-Abkommen diese Bereiche in Deutschland für Privatisierung geöffnet werden könnten. Die EU-Verhandler betonen unterdessen, dass diese Bereiche vom Freihandel ausgeschlossen bleiben.
9 / 10

Streitpunkt: Öffentliche Dienstleistungen

Bildung, Wasserversorgung, Müllentsorgung - einige EU-Länder haben bereits mit Privatisierungen in diesen Bereichen experimentiert. Einige, darunter Frankreich, rudern aber wieder zurück. TTIP-Gegner fürchten, dass durch das TTIP-Abkommen diese Bereiche in Deutschland für Privatisierung geöffnet werden könnten. Die EU-Verhandler betonen unterdessen, dass diese Bereiche vom Freihandel ausgeschlossen bleiben. © dpa

Zwar ist TTIP ein Freihandelsabkommen, es geht aber auch um Zusammenarbeit im Bereich Gesetzgebung. Durch ein spezielles Gremium, den regulatorischen Rat, soll sichergestellt werden, dass durch staatliche Regulierung keine neuen Handelshürden entstehen. Wie genau dieser Rat sich zusammensetzt, wie oft und wann er zusammenkommt sowie weitere konkrete Details sind bislang nicht bekannt.  Kritiker fürchten, dass er zu einem Einfallstor für Lobbyisten großer Konzerne wird, die damit eine weitere Chance bekommen, Gesetzgebung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
10 / 10

Streitpunkt: Regulatorischer Rat

Zwar ist TTIP ein Freihandelsabkommen, es geht aber auch um Zusammenarbeit im Bereich Gesetzgebung. Durch ein spezielles Gremium, den regulatorischen Rat, soll sichergestellt werden, dass durch staatliche Regulierung keine neuen Handelshürden entstehen. Wie genau dieser Rat sich zusammensetzt, wie oft und wann er zusammenkommt sowie weitere konkrete Details sind bislang nicht bekannt. Kritiker fürchten, dass er zu einem Einfallstor für Lobbyisten großer Konzerne wird, die damit eine weitere Chance bekommen, Gesetzgebung zu ihren Gunsten zu beeinflussen. © colourbox.de

Verwandte Themen