Prozess um Aisch-Leiche: Angeklagter bekommt lebenslänglich

3.7.2014, 14:28 Uhr
Der Angeklagte im Fall der getöteten Frau aus dem Landkreis Neustadt/Aisch muss lebenslang hinter Gitter.

© Edgar Pfrogner Der Angeklagte im Fall der getöteten Frau aus dem Landkreis Neustadt/Aisch muss lebenslang hinter Gitter.

Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert und argumentiert, die Tat sei dem Mann nicht nachzuweisen. Die Richter sahen es „ohne jeden Zweifel“ als erwiesen an, dass der Mann im Sommer 2013 seine Verlobte erwürgt und den leblosen Körper anschließend bei Gerhardshofen in die Aisch geworfen habe.

Der Bräutigam hatte die Tat zunächst gestanden, an Details konnte er sich aber nicht erinnern. Er begründete dies mit der Einnahme von Schlaftabletten. Kurze Zeit später widerrief der Mann sein Geständnis und sagte, mehrere Maskierte hätten seine Verlobte entführt und getötet.

Mit dem Urteil folgten die Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert und argumentiert, die Tat sei dem Mann nicht nachzuweisen. Der hoch verschuldete Gastwirt hatte zunächst gestanden. Kurze Zeit später widerrief er aber sein Geständnis und sagte, mehrere Maskierte hätten seine Verlobte entführt und getötet.

Unmittelbar nach dem Verschwinden der Frau hatte er eine große Suchaktion angeleiert. Bei der Trauerfeier spielte er noch den trauernden Witwer. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer „veranstalteten Show“. Auch ohne das erste Geständnis des Täters hätten die Beweise für eine Verurteilung gereicht, urteilte die Kammer. Zudem habe es viele Ungereimtheiten in den Vernehmungsaussagen gegeben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Sommer 2013 seine arg- und wehrlose Verlobte heimtückisch erwürgt und anschließend bei Gerhardshofen in Mittelfranken ins Flüsschen Aisch geworfen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat angekündigt, Revision einzulegen.

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