Obdachlosen-Mord: Prozess um eine Woche verschoben

15.4.2015, 06:57 Uhr

Der Ansbacher Prozess um den Mord an einem Obdachlosen ist am Montag unmittelbar nach Beginn geplatzt. Das Landgericht setzte das Verfahren aus, weil eine 17 Jahre alte Mitangeklagte nicht vor Gericht erschienen und auch eine Polizeifahndung nach ihr bis zum frühen Nachmittag erfolglos geblieben war.

Die in einem Jugendhilfeheim bei Passau untergebrachte junge Frau war am Sonntag auf der Fahrt zu ihrer Mutter nach Gunzenhausen zunächst spurlos untergetaucht, so dass der Prozess für Herbst neu terminiert wurde. Weil die Polizei die 17-Jährige doch noch fasste, kann das Verfahren am kommenden Montag mit einer Woche Verzögerung starten. Als Grund  für ihre Flucht gab die Jugendliche nach ihrer Festnahme an, vor der gesamten Situation Angst gehabt zu haben. Die junge Frau soll als einzige der drei Angeklagten ein umfassendes Geständnis abgelegt haben. Daher gilt sie als wichtige Stütze der Anklage.

Den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Prozess gegen die wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Frau abzutrennen, lehnte die Jugendkammer ab. Die Aussage der 17-Jährigen sei in dem Prozess unverzichtbar: „Wegen der Verquickung des Tatablaufs und der engen Beziehung der drei Angeklagten sehen wir uns außerstande, das Verfahren abzutrennen“, betonte der Vorsitzende Richter Jürgen Krach. Um der jungen Frau Gelegenheit zu geben, sich der Polizei zu stellen, hatte er zuvor die Sitzung für mehrere Stunden unterbrochen.

Die 17-Jährige hatte sich am Sonntag bei der Bahnfahrt von einem Jugendhilfeheim bei Passau nach Gunzenhausen abgesetzt. Nach Angaben ihres Anwalts sollte die junge Frau zunächst von ihrer Mutter in dem Heim abgeholt werden. Als die Mutter dies ablehnte, hätten sich die Verantwortlichen in dem Heim dazu entschlossen, die inzwischen als „psychisch stabil“ geltende junge Frau allein auf die Reise nach
Gunzenhausen zu schicken, berichtete eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe. Dort kam die 17-Jährige am Sonntag nicht an.

Richter Krach reagierte auf den Vorfall mit „Unverständnis“. „Wir kennen nur die Praxis, dass die zuständigen Vollzugsbeamten Angeklagte persönlich ins Gericht bringen“, sagte er.

Prozessbeteiligte berichteten am Montag, die junge Frau habe als einzige der drei Angeklagten ein vollumfassendes Geständnis abgelegt und gelte daher als wichtige Stütze der Anklage. Hauptangeklagter ist ein 36 Jahre alter Mann. Er soll im Juni 2014 einen 54 Jahre alten Obdachlosen mit Tritten getötet und danach auf ein Bahngleis in Gunzenhausen gelegt haben, um die Tat wie einen Selbstmord aussehen zu lassen. Laut Anklage hatten die beiden Mitangeklagten am Tattag ebenfalls auf das Opfer eingeprügelt. Für den Tod des Mannes ist laut Staatsanwaltschaft aber allein der Hauptangeklagte verantwortlich. Auch die beiden angeklagten Männer sind Obdachlose.

Dieser Artikel wurde am 15. April um 6.57 Uhr aktualisiert.

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