Augsburger Polizistenmord: Kollegen schildern Tatnacht

25.9.2014, 18:15 Uhr
Der Angeklagte im Augsburger Mord-Prozess soll gemeinsam mit seinem Bruder im Herbst 2011 einen Polizisten erschossen haben.

© Stefan Puchner/dpa Der Angeklagte im Augsburger Mord-Prozess soll gemeinsam mit seinem Bruder im Herbst 2011 einen Polizisten erschossen haben.

Im zweiten Prozess um die Ermordung des Polizisten Mathias Vieth, der am 22. September eröffnet worden war, haben am Donnerstag Streifenbeamte die dramatischen Ereignisse der Tatnacht geschildert. Zu Beginn der Beweisaufnahme sagten die Polizisten aus, die als erste nach der heftigen Schießerei an den Tatort im Augsburger Stadtwald gekommen waren.

Der 41-jährige Vieth habe da bereits tot am Boden gelegen, sagten sie. Vieth habe seine "bis zur letzten Patrone" leergeschossene Dienstwaffe noch in der Hand gehabt. Der angeklagte 61-Jährige erklärte wie erwartet im Prozess vor dem Landgericht Augsburg, er werde sich nicht äußern. Er soll im Oktober 2011 mit seinem 59 Jahre alten Bruder Vieth nach einer wilden Verfolgungsjagd umgebracht haben. Der Bruder war bereits wegen Mordes zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Die Polizisten schilderten als Zeugen in dem Prozess, wie sie Vieth und dessen Streifenkollegin zu Hilfe eilten. Über Funk hörten sie von der Schießerei und auch davon, dass sich Vieth nicht mehr rührte. Die im Kugelhagel hinter die Beifahrertür des Dienstwagens geflüchtete Polizistin flehte ihre Kollegen per Funkgerät an: "Wir brauchen hier alles, was rollt."

Einige Polizisten, die dann an den Tatort kamen, bewaffneten sich mit Maschinenpistolen und gingen den Waldweg ab, über den die beiden Täter geflüchtet waren. Dabei konnten sie kaum etwas sehen. «Ich habe noch nie so eine dunkle Nacht erlebt, man hat keine 20 Zentimeter weit sehen können», meinte ein Beamter. Ein anderer Polizist versuchte unterdessen erfolglos, Vieth wiederzubeleben.

Der 61-Jährige stand bereits im vergangenen Jahr wegen des Verbrechens vor Gericht. Damals platzte das Verfahren gegen ihn, weil er wegen seiner Parkinsonerkrankung vorübergehend verhandlungsunfähig gewesen sein soll. Seine Verteidiger haben unterdessen erneut einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter der Strafkammer gestellt. Über diesen Antrag wird bis nächsten Donnerstag, wenn das Verfahren fortgesetzt werden soll, entschieden werden. Erst am Montag waren unmittelbar vor Prozessauftakt mehrere Befangenheitsanträge abgelehnt worden. Ein Urteil in dem Verfahren soll es frühestens im kommenden März geben.

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