Die Zahl der "GEZ-Verweigerer" steigt kontinuierlich an

3.2.2016, 06:00 Uhr
Für 2015 geht man beim Beitragsservice davon aus, dass noch mehr Menschen die Gebühren nicht bezahlt haben.

© dpa Für 2015 geht man beim Beitragsservice davon aus, dass noch mehr Menschen die Gebühren nicht bezahlt haben.

Die großen öffentlich-rechtlichen Sender haben offenbar ein Problem. Laut eigenem Geschäftsbericht hat der Beitragsservice im Jahr 2014 rund 21 Millionen Mahnungen verschickt und 891.000 Vollstreckungen beantragt. Für 2015 gibt es noch keine aktuellen Zahlen, vorab wurde aber bekannt, dass man intern bereits mit noch mehr Zahlungsverweigerern rechnet.

Manfred Zausch jedenfalls bleibt gelassen. Sollte der Gerichtsvollzieher kommen, will er dem erklären, weshalb er nicht zahlt. Seine Argumente gegen den Beitragsservice basieren auf dem Umstand, dass die Institution gar nicht rechtsfähig ist, nachzulesen im Impressum der Webseite, einer Gemeinschaftsseite von ARD und ZDF.

Dort heißt es: "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung." Deshalb haben alle Aktivitäten der Institution reinen Service-Charakter. Sie kann also Beitragszahlungen entgegennehmen und an die Rundfunkanstalten weiterleiten. Der Beitragsservice kann auch Beitragspflichtige daran erinnern, dass Zahlungen ausstehen.

Formfehler bei Vollstreckungen

Auf keinen Fall kann er aber in eigenem Namen verbindliche Bescheide ausstellen. Der Beitragsservice kann auch in eigenem Namen keinen Vollstreckungsbeschluss vom Gericht erwirken und darf nicht vollstrecken lassen. Das dürfen nur die Rundfunkanstalten selbst.

Kein Wunder, dass es in der Vergangenheit immer wieder Formfehler bei Vollstreckungstiteln gab, das Landgericht Tübingen hat deshalb einen Vollstreckungsantrag abgelehnt – woraufhin sich die Beitrags-Verweigerer bestätigt sahen. Doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil inzwischen aufgehoben.

Die Zahl der

© Blinten

Anlass für Zauschs Weigerung, weiterhin Gebühren zu zahlen, war seinerzeit sein Ärger über einen Bescheid, dass er auch für das Radio in seinem Geschäftswagen zahlen sollte. Das Fahrzeug gilt als mobile Betriebsstätte. Damals beschloss der Weißenbrunner, seine Zahlungen ganz einzustellen und sieht sich auf diversen Internetforen bestätigt.

Monatlich 50 Titel im Landkreis

Thomas Bartsch, Leiter des Amtsgerichts in Hersbruck, erfuhr von den im hiesigen Bereich tätigen Gerichtsvollziehern, dass sich die Zahl der Vollstreckungstitel für ausstehende Rundfunkbeiträge seit dem Sommer vergangenen Jahres massiv erhöht hat. Derzeit gibt es im hiesigen Gerichtsbezirk monatlich zwischen 40 und 50 Titel. Dabei geht es um Beträge von 100 bis 500 Euro. Manche Schuldner haben über längere Zeiträume nicht mehr bezahlt.

Weil die Gerichtsvollzieher gar nicht die Zeit haben, bei allen Betroffenen anzuklopfen, versenden sie zwischenzeitlich Formblätter mit Erläuterungen des Beitragsservice und Angeboten zum Bezahlen der Schulden in Raten. Auf diese Schreiben sollten die Schuldner unbedingt reagieren. Seit zwei Jahren gilt nämlich das neue Zwangsvollstreckungsverfahren. Damit können säumige Schuldner verpflichtet werden, Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen.

Bei Weigerung droht ein Eintrag ins zentrale Schuldnerverzeichnis, das bundesweit veröffentlicht wird. Wer also nicht zahlt, sollte seine Weigerung zumindest begründen. Mahnungen einfach zu ignorieren, bringt Ärger.

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