Forchheim: Erdgräber werden ab April teurer

17.2.2017, 20:00 Uhr
Forchheim: Erdgräber werden ab April teurer

© Roland Huber

In den vergangenen Jahren haben die Forchheimer Grabgebühren mehrfach für großen Unmut in der Bevölkerung gesorgt. Die Interessengemeinschaft (IG) "Überhöhte Grabgebühren" hat immer wieder auf Fehler bei der Kalkulation zu Lasten der Bürger hingewiesen. Zuletzt hat die Stadt Ende 2015 eine Gebührenerhöhung aufgrund eines Gutachtens mit prognostizierten Zahlen beschlossen. Seitens der IG war die Erhöhung stark bezweifelt worden. Die Verwaltung setzte die Entscheidung zunächst nicht um, weil sie bei dem heiklen Thema abwarten wollte, bis die tatsächlichen Kosten auf dem Tisch liegen. Die wurden nun den Stadträten des Finanzausschusses vorgestellt. Heraus kam: Trotz neuer Berechnung kommt die gleiche Gebührenerhöhung heraus wie 2015 durch die Gutachter empfohlen worden ist.

Die IG hatte an diesem Gutachten eine Reihe an Dingen auszusetzen, die zum Teil äußerst kompliziert nachzuvollziehen sind, am Ende aber etwa 80 000 Euro weniger Belastung für die Grabbesitzer gebracht hätte. Nur bei einem Punkt, sagt der zuständige Amtsleiter Walter Mirschberger, beharrt die Stadt auf ihrem Standpunkt: Der Anteil des Öffentlichen Grüns, den die Stadt bezahlt, wird nicht erhöht. Im Übrigen habe man alle Anregungen eingearbeitet.

Dazu gehört, dass die Stadt die Kosten für die Pflege der Ehrengräber übernimmt. Die Bürger tragen auch nicht das Minus, das entsteht, weil die Stadt bei Doppelgräbern die unterschiedlichen Laufzeiten angeglichen und dabei die längere Laufzeit als maßgebend genommen hat. Der kalkulatorische Zins wurde von 4,5 Prozent auf zwei Prozent gesenkt. Außerdem betrachtet die Stadt die Einnahmen wie sie tatsächlich jedes Jahr anfallen (kameral) und verteilt sie nicht wie beim gesamten übrigen Haushalt der Stadt inzwischen üblich doppisch auf 25 Jahre. Das schmälert die Unterdeckung von etwa minus 143 300 Euro (doppisch für 2014 gerechnet) auf minus 72 700 Euro (kameral für 2014 gerechnet).

Im Finanzausschuss wurde vor allem darüber diskutiert, ob die kamerale Berechnung rechtlich möglich ist, was Kämmerer Detlef Winkler versicherte. In München und Schwabach werde es auch so gehandhabt.

Ernsthaft enttäuscht zeigte sich Raimund Kupfer, Sprecher und Kopf der IG auf Nachfrage der NN. Er hatte gehofft, dass der neue OB die IG mit einbezieht. Es sei zumindest fragwürdig, warum die von der IG strittigen Punkte eingearbeitet worden seien, das Defizit aber gleich hoch bleibe. Nicht erklären kann er sich, dass die Personalkosten, von 2014 auf 2015 um satte 17 Prozent gestiegen seien (etwa 50 000 Euro). 2015 sei einfach mehr Arbeit für den Unterhalt der Friedhöfe angefallen, erläutert Thomas Rohr, der bei der Stadt die Friedhofsgebühren berechnet. Manche der IG-Kritikpunkte wirkten sich finanziell nicht gravierend aus, fügt er hinzu. Das Gutachten habe als Fixpunkt die Ausgaben gehabt, die Verwaltung habe nun aber die Gebühren aufgrund der tatsächlichen Einnahmen kalkuliert.

Ob er sich erneut in das Zahlenwerk einarbeiten werde, könne er derzeit noch nicht sagen, so IG-Sprecher Raimund Kupfer.

Einige Beispiele der künftigen Grabgebühren, die aber noch keine Rechtsgültigkeit haben (erst wenn die Satzung veröffentlich ist). Die Liegezeit bei Erdbestattungen beträgt 25 Jahre:

Reihengrab/1Platz: 22 Euro (bisher 20,50 Euro)

Doppelgrab/4 Plätze: 99 Euro (bisher 77 Euro)

Urnengrab/4 Plätze: 71,50 Euro (bisher 66,50 Euro)

Urnengrabanlage/1 Platz: 25,50 Euro (bisher 37 Euro)

 

 

Keine Kommentare