Comödie Fürth: Bewährung für Ex-Buchhalterin

18.5.2018, 16:00 Uhr

17 Jahre hatte die Frau, ein enges Familienmitglied eines der vier Gesellschafter der Comödie Fürth, für den Kartenvorverkauf Frankenticket gearbeitet. Doch die zweifache Mutter wirtschaftete seit Jahren in die eigene Tasche, sie besuchte ständig im Internet Online-Kaufhäuser – und drückte immer wieder auf den Bestellbutton.

"Kaufsucht" als "Störung der Impulskontrolle" bescheinigte ihr ein Psychiater der forensischen Klinik Erlangen, die Staatsanwaltschaft hatte für den Strafprozess ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die ehemalige Buchhalterin flog auf, als ein Mitarbeiter der Sparkasse stutzig wurde, denn sie hatte sich um elf Cent verrechnet – dem Bankangestellten war die Tragweite seiner Entdeckung sofort bewusst. Tatsächlich deckte sein Anruf in der Comödie die im Verborgenen laufende Tragödie auf: Von September 2010 bis Dezember 2015 hatte die Frau – teilweise mehrmals monatlich – Beträge von bis zu 25.000 Euro auf ihr Privatkonto abgezweigt. Sie fälschte Kontoauszüge und erstellte fiktive Rechnungen, der angerichtete Gesamtschaden liegt bei über 450.000 Euro. Weitere Differenzen der Konten erkannte der Steuerberater.

Letztlich hatte sie sich ein Vermögen verschafft, das der Comödie nicht einmal gehörte: Die Einnahmen für die Tickets werden, freilich abzüglich von Provisionen, weitergereicht – doch befinden sie sich zunächst auf den Konten. Letztlich hatte die Frau die Zukunft des gesamten Unternehmens riskiert. Um eigene Zahlungsschwierigkeiten abzuwenden, musste die Firma 150.000 Euro als Darlehen aufnehmen.

Ohne Umschweife

Vor Gericht gestand sie ohne Umschweife. Sie und ihr Ehemann haben ihr Wohnanwesen verkauft, um den finanziellen Schaden auszugleichen. Auch ein privatrechtliches Schuldanerkenntnis hatte die Frau bereits vor dem Strafprozess unterschrieben. Dem Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Richter Armin Riedel erschien aus diesen Gründen eine Haftstrafe nicht angezeigt. Verhängt wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt, als Bewährungsauflage muss die Frau 350 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.