Getöteter Sascha L.: Verteidigung fordert Freispruch

23.10.2015, 11:47 Uhr
Am 1. Februar 2015 wurde der 28-jährige Sascha L. an der U-Bahn-Station Jakobinenstraße von drei jungen Männern angegriffen und erstochen.

© News5 / Grundmann Am 1. Februar 2015 wurde der 28-jährige Sascha L. an der U-Bahn-Station Jakobinenstraße von drei jungen Männern angegriffen und erstochen.

Der Hauptangeklagte, der sich wegen Totschlags vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten muss, war in der Tatnacht mit seinem Bruder und einem Kumpel unterwegs. An der Bahnunterführung traf die Gruppe auf Sascha L., der mit seiner Verlobten und zwei Begleitern unterwegs war.

Eine absolute Belanglosigkeit führte zum Streit. Bei der folgenden Auseinandersetzung zückte der Hauptangeklagte ein sieben Zentimeter langes Messer und stach auf Sascha L. ein. Achtmal insgesamt. Ein Stich traf direkt ins Herz des 28-Jährigen. „Kaltblütig, brutal und hinterlistig“, nennt die Staatsanwältin die Tat.

In ihrem Plädoyer weist sie darauf hin, dass der Hauptangeklagte erst während der Hauptverhandlung eine Version des Geschehens lieferte, in der er die Messerstiche als Notwehr darstellte. Er habe sich als Opfer gefühlt, hatte der 20-Jährige im Prozess gesagt. Der Hauptangeklagte entschuldigte sich erstmals bei der Mutter und der Verlobten des Opfers: "In Gedanken bin ich immer bei Ihnen. Ich bereue mein Handeln sehr", sagte er.

Anklage fordert neun Jahre

An diese Version glaubt die Staatsanwältin nicht. Sie fordert, dass der Hauptangeklagte für neun Jahre ins Gefängnis muss. Für den 18 Jahre alten Bruder des Hauptangeklagten, der in der Tatnacht geschlägert hatte, hält sie zwei Wochen Dauerarrest für ausreichend. Das Verfahren gegen einen 17-Jährigen, der ebenfalls an der Auseinandersetzung beteiligt war und anfangs auch auf der Anklagebank saß, ist mittlerweile gegen ein Geldauflage eingestellt worden.

, beginnt die Nebenklagevertreterin ihr Plädoyer, „die Angeklagten müssen mit der Schuld, die sie auf sich geladen haben, leben.“ Daran könnten auch keine persönliche Entschuldigung und keine Strafe etwas ändern.

Deshalb verzichtet die Nebenklage auch darauf, einen eigenen Antrag zu stellen. Auch die Nebenklagevertreterin wertet die Tat nicht als Notwehr. „Das war ein Blutrausch“, sagt sie. Ihrer Mandantin sei das Schlimmste passiert, was einer Mutter passieren kann: Sie hat ihren einzigen Sohn verloren. Die Verteidigung fordert einen Freispruch für den 20 Jahre alten Hauptangeklagten. Sie sieht das Geschehen als Notwehrexzess. Ein Urteil wird für den Mittwoch erwartet.