Geflügelpest in Bayern: Bald keine Freilandeier mehr

6.2.2017, 13:30 Uhr
Der Gesetzgeber hat eine Höchstfrist von zwölf Wochen festgelegt, innerhalb derer Eier von Hühnern die aus veterinärmedizinischen Gründen aufgestallt wurden, noch als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden dürfen.

© Foto: dpa Der Gesetzgeber hat eine Höchstfrist von zwölf Wochen festgelegt, innerhalb derer Eier von Hühnern die aus veterinärmedizinischen Gründen aufgestallt wurden, noch als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden dürfen.

Zuletzt wurde das Virus vom Subtyp H5N8 im oberpfälzischen Schwandorf sowie im mittelfränkischen Erlangen-Höchstadt nachgewiesen. Bayernweit gilt für unbestimmte Zeit eine Stallpflicht, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Zudem hat das Bayerische Umweltministerium ein Verbot für Ausstellungen und Märkte mit Geflügel angeordnet.

Zwölf-Wochen-Frist

Die Stallpflicht hat vor allem auf die Betriebe Einfluss, die Freilandeier produzieren.

Der Gesetzgeber hat eine Höchstfrist von zwölf Wochen festgelegt, innerhalb derer Eier von Hühnern die aus veterinärmedizinischen Gründen aufgestallt wurden, noch als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden dürfen. Diese Frist endet in Bayern nach Angaben der Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising am kommenden Montag (13. Februar). Nach der sogenannten Zwölf-Wochen-Regel dürfen die Eier nur noch mit dem Hinweis "Bodenhaltung" gekennzeichnet werden.

1 Kommentar