Neonazi Karl-Heinz Hoffmann klagt gegen Überwachung

3.2.2016, 20:36 Uhr
Hoffmann stand unter dem Verdacht, eine rechtsterroristische Organisation aufbauen zu wollen.

© Eduard Weigert Hoffmann stand unter dem Verdacht, eine rechtsterroristische Organisation aufbauen zu wollen.

Beim Berliner Verwaltungsgericht steht die Klage des Rentners gegen das Bundesinnenministerium auf dem Plan. 2012 war die Überwachung angeordnet worden, weil der Verdacht bestand, dass Hoffmann mit Unterstützern eine rechtsterroristische Untergrundorganisation aufbauen wollte. Es gab Hinweise, dass die Organisation durch Anschläge gegen Angela Merkel und andere Politiker den Umsturz des Staates erreichen wollte. Post und Telefon wurden überwacht, zudem holten Ermittler Auskünfte über Steuern und Kredite ein.

Dem Gericht zufolge hat das Innenministerium anerkannt, dass die Auskünfte über Hoffmann beim Bundeszentralamt für Steuern und bei Finanzdienstleistern nicht eingeholt werden durften - formell waren sie rechtswidrig. Sonst sei die Überwachung nicht kritisch.

Erst kürzlich war Hoffmann in den Schlagzeilen, weil sein Rittergut zwangsversteigert worden war.

Verwandte Themen


1 Kommentar